Seit der Gesundheitsreform können Patienten einen Zusatztarif bei ihrer Krankenkasse abschließen, um sich besondere Therapierichtungen wie Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie erstatten zu lassen. Doch bislang biete kaum eine der rund 250 Krankenkassen ihren Versicherten einen Wahltarif für Naturarzneimittel an, kritisiert der Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Ein Grund für diese Fehlentwicklung sei auch ein Schreiben vom Bundesversicherungsamt, in dem die Querfinanzierung von Wahltarifen verboten werde. Damit sei ein echter Wettbewerb mit unterschiedlichen Leistungen zwischen den Kassen blockiert, so der Branchenverband. Nach Angaben des BPI stimmten Verbraucherverbände der Kritik zu.
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