Konter gegen AfD

Kassen: Rx-Versand nicht Schuld am Apothekensterben

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Berlin -

Anders als zunächst angedacht, will die Regierungskoalition das Reformpaket zum Apothekenmarkt nicht im Rahmen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) abhandeln. Trotzdem hatte die AfD-Fraktion dazu einen Antrag zum Verbot des Rx-Versandhandels eingebracht. Das nutzt jetzt der GKV-Spitzenverband für einen Konter, um noch einmal eine Lanze für den Versandhandel zu brechen. Nach Ansicht der Kassen ist der Rx-Versand nicht schuld am „Apothekensterben“.

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes kann der Versandhandel helfen, Wege zu vermeiden und bietet damit eine weitere Option für die Patienten. Statt eines Verbots des Versands mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sei vielmehr die Vertriebsstruktur von Arzneimitteln so zu flexibilisieren und weiter zu entwickeln, dass in allen Regionen Deutschlands – unabhängig von der Bevölkerungsdichte – eine sichere und bedarfsgerechte Versorgung mit Arzneimitteln erreicht werden könne. Dabei sei auch der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein geeignetes Mittel.

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene 2hm-Gutachten zur Apothekenvergütung habe zudem keinen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Lage niedergelassener Apotheken und dem Wettbewerb durch ausländische Versandapotheken festgestellt. Der Marktanteil von Versandapotheken bleibe auch nach dem EuGH-Urteil weiterhin vergleichsweise gering. Selbst bei signifikanten Wachstumsraten des Versandhandels gebe es laut 2hm-Gutachtern kein existentielles Bedrohungspotenzial für niedergelassene Apotheken gegeben.

Auch die fortlaufenden Schließungen von Apotheken gefährden aus Sicht der Kassen die Versorgung nicht. Die Verlagerung des Umsatzes dieser Apotheken stärkten vielmehr die verbleibenden Apotheken. Nach wie vor sei der Anteil des Rx-Versandhandels bei circa 1 Prozent nur „eine Nische“. Seit dem EuGH-Urteil sei der Anteil nicht wesentlich gestiegen. Laut ABDA habe im Jahr 2008 die Anzahl der Apotheken in Deutschland ihren Höhepunkt erreicht. „Der vorherige kontinuierliche Anstieg der Apothekenzahl geschah parallel zur Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln. Zu diesem Zeitpunkt wurden ebenfalls von ausländischen Versandapotheken Boni für Patientinnen und Patienten gewährt. Einen kausalen Zusammenhang des Apothekenrückgangs mit der Zunahme des Versandhandels kann es also nicht geben“, so der GKV-Spitzenverband. Die Ursache für einen Rückgang der Apothekenzahl sei vielmehr in einer Konsolidierung des Apothekenmarktes zu sehen.

Insbesondere in Räumen mit sinkender Bevölkerungszahl, in denen auch die Zahl der Ärzte zurückgehe, sinke die wirtschaftliche Attraktivität von Apotheken. Zudem sei es – wie auch im Bereich der ärztlichen Versorgung – schwierig, Nachfolger für Apotheker in bestimmten Regionen zu finden, die in den Ruhestand gehen. Dies basiere nicht rein auf wirtschaftlichen Gründen, sondern sei vielmehr auf die steigende Attraktivität städtischer Räume zurückzuführen. Entsprechend sei in den Regionen mit sinkender Bevölkerungszahl auch mit einem Rückgang der Apothekenzahl zu rechnen.

„Ein pauschales Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wäre im Zeitalter der Digitalisierung und angesichts der Förderung von eHealth im Gesundheitswesen unzeitgemäß“, so der Kassenverband. Die Erfahrung seit mehr als einer Dekade zeige, dass auch im Rahmen des Versandhandels die Sicherheit der Versorgung gewährleistet sei. Zudem bestehe von Seiten der Patienten ein Bedarf nach einem Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über den Versandhandel. „Andernfalls würde das Geschäftsmodell des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln nicht über einen so langen Zeitraum bestehen. Bei einem pauschalen Verbot könnte dieser Bedarf nicht mehr befriedigt werden“, so der GKV-Spitzenverband.

Die AfD-Fraktion um Alice Weidel und Alexander Gauland fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „mit dem sichergestellt wird, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten wird und die Zustellung durch Boten zukünftig nicht nur im Einzelfall erlaubt wird“. Laut Begründung wird damit der „unfaire Wettbewerb zwischen deutschen Apotheken und ausländischen Versandapothekern beendet“ und die Bedrohung der für die flächendeckende Versorgung notwendigen Apotheken vor Ort reduziert: „Den Menschen bleibt die Möglichkeit, Arzneimittel im Internet zu bestellen und sie sich an die Haustür liefern zu lassen, erhalten.“

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