Großhandelshonorar

Kassen rechnen Festbeträge auf Verdacht Désirée Kietzmann, 26.10.2010 14:36 Uhr

Berlin - 

Die Umstellung der Großhandelsvergütung ist noch nicht abschließend diskutiert, die Arzneimittelpreise, die aus der Änderung folgen, gibt es aber schon. Der GKV-Spitzenverband hat die Festbeträge auf der Grundlage des bisherigen Entwurfs zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) umgerechnet.

Die neuen Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen sollen morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Sie gelten ab Januar - vorausgesetzt, es kommt nicht mehr zu Änderungen. Falls das Großhandelshonorar nicht auf 60 Cent plus 1,7 Prozent festgelegt wird, müsste neu gerechnet werden. Denn eine geänderte Handelsmarge für die Großhändler würde auch die Festbeträge beeinflussen.

Der GKV-Spitzenverband hat seine Hausaufgaben damit gemacht. Im AMNOG, das in wesentlichen Teilen im Januar in Kraft treten soll, wird er rückwirkend dazu aufgefordert werden, die Festbeträge entsprechend der neuen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bis zum 1. November umgerechnet zu haben. Die Kassen waren deshalb davon ausgegangen, dass es bei der Großhandelsvergütung nicht mehr zu Änderungen kommt.

Ursprünglich sollte die Beratung zum AMNOG am 27. Oktober abgeschlossen werden. Doch wegen der Nachbesserung bei Großhandel und Apotheken wurde das AMNOG mit dem GKV-Finanzierungsgesetz zusammengeführt. Morgen berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages über mögliche Änderungen. In den Fraktionsrunden wurde dem Vernehmen nach noch keine Lösung gefunden.