Konvergenz-Klausel

Kassen müssen zurückzahlen

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Den Krankenkassen in Süddeutschland drohen hohe Rückzahlungen. Grund ist die von Bayerns früherem Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) durchgesetzte Konvergenzklausel im Gesundheitsfonds. Sie ist zum teuren Flop für die süddeutschen Kassen geworden.

Für das Jahr 2009 könnten die AOK und andere Kassen in Bayern und Baden-Württemberg einen hohen dreistelligen Millionenbetrag an Konvergenz-Vorschüssen zurückzahlen müssen. Und für 2010 hat das Bundesversicherungsamt (BVA) die Vorauszahlung auf null reduziert.

Mit dem Gesundheitsfonds wurde 2009 ein weit umfangreicherer Finanzausgleich eingeführt - Stoiber und sein damaliger baden-württembergischer Amtskollege Günther Oettinger (CDU) fürchteten deshalb eine Umverteilung in großem Stil zulasten des Südens. Allein für Bayern prophezeite Stoiber eine Belastung in Höhe von 1,7 Milliarden Euro - und setzte im Verein mit Oettinger die Konvergenzklausel durch, die die Verluste begrenzen soll.

Jetzt stellt sich heraus, dass verlorene Milliarden nicht in Sicht sind. „Für 2010 haben wir bekannt gegeben, dass wir im Moment aufgrund der Berechnungen keine Zuweisungen leisten, weil der Schwellenwert voraussichtlich nicht erreicht wird“, sagt ein BVA-Sprecher.

Gezahlt werden die Konvergenz-Gelder vom BVA als Vorschüsse, endgültig abgerechnet wird im Folgejahr. Für 2009 verlangt das BVA allein von der bayerischen AOK 90 Millionen Euro zurück. Die bayerischen Betriebskrankenkassen sollen zusammen 55 Millionen Euro wieder nach Bonn rücküberweisen, wie es in Kassenkreisen heißt.

Im Oktober 2009 hatte der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung noch bundesweite Konvergenz-Mittel in Höhe von 760 Millionen Euro prophezeit. Nur einen Monat später errechneten die Bonner Beamten 630 Millionen Euro weniger - mit dem Ergebnis, dass Bayern und Baden-Württemberg bereits gezahlte Vorschüsse wieder abliefern müssen.

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