Gerichtsurteil

Kassen müssen Acomplia nicht erstatten

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Der Appetitzügler Acomplia wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bestätigte damit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) vom Oktober 2006 und wies eine Beschwerde des Herstellers im Eilverfahren zurück.

Auch aus Sicht des Landessozialgerichts ist der zur Behandlung von übergewichtigen Patienten zugelassene Wirkstoff Rimonabant sowie das entsprechende Präparat Acomplia als Lifestyle-Arzneimittel einzustufen. Solche Medikamente, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Mittelpunkt steht, dürfen laut Gesetz nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

Mit der Beschwerde beim Landessozialgericht wollte der Acomplia-Hersteller Sanofi-Aventis erreichen, dass der Beschluss des G-BA ausgesetzt wird. Der Hersteller habe zur Begründung angeführt, dass er binnen drei Jahren Umsatzeinbrüche von 250 Millionen Euro hinnehmen müsse, erklärte der Gerichtssprecher. «Für die Entscheidung im Eilverfahren war dieses Argument jedoch irrelevant, weil die Rechtslage eindeutig ist.» Die Klage des Herstellers im Hauptsacheverfahren liege noch beim Sozialgericht Berlin, eine Entscheidung stehe noch aus.

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