Versorgungsgesetz

Kassen legen Reformpapier vor dpa, 26.04.2011 15:23 Uhr

Berlin - 

Der GKV-Spitzenverband hat die mangelnde Zusammenarbeit von Kliniken und niedergelassenen Ärzten kritisiert: „Die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser findet derzeit ohne erkennbare Abstimmung mit der Versorgung durch spezialisierte, niedergelassene Ärzte statt“, heißt es in einem Eckpunktepapier des GKV-Spitzenverbandes zum geplanten Versorgungsgesetz. „Der Rechtsrahmen ist zersplittert, widersprüchlich und besteht aus mehr als einem Dutzend von Einzelregelungen.“ Die Kassen fordern eine Ärzte- und Versorgungsplanung, die Hausärzte, Fachärzte und zum Beispiel ambulante Operationen von Kliniken gleichermaßen umfasst.

Außerdem soll die Überversorgung in Ballungsräumen abgebaut werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollten das Ausscheiden eines Arztes finanziell fördern, wenn eine Neubesetzung seiner Praxis nicht wirklich nötig ist. Die Lage in weniger gut versorgten Gebieten habe sich trotz hoher Honorarzuwächse für die Ärzte insgesamt nicht verbessert, so die Kassen.

Ein Teil der jährlichen Honorarerhöhungen solle künftig in einen Fonds fließen, so dass Versorgungslücken auf dem Land besser gefüllt werden können. Zudem fordern die Kassen die Möglichkeit zu Direktverträgen mit Krankenhäusern für planbare Diagnosen und Behandlungen. Patienten in Ballungsräumen sollen so verstärkt in besonders gute und effiziente Häuser gehen.