Zusatzbeiträge

Kassen lassen Gehälter pfänden

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Hunderttausenden gesetzlich Krankenversicherten droht die Pfändung, weil sie ihren Zusatzbeitrag nicht bezahlt haben. Unter anderem die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat dazu die Daten säumiger Kunden an die Hauptzollämter weitergegeben. Sie sollen die seit Monaten fälligen Außenstände eintreiben und in einem letzten Schritt notfalls Gehälter oder Renten pfänden, nachdem andere Versuche fehlgeschlagen sind.

Allein bei der DAK haben 220.000 Mitglieder den Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat noch nicht gezahlt. Dies sind etwa 5 Prozent aller 4,5 Millionen DAK-Kunden. Ein Sprecher bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung.

Vorausgegangen seien zahlreiche Gespräche, betonte der DAK-Sprecher. „Keiner schaltet gerne das Hauptzollamt ein.“ Die Pfändung sei der allerletzte Schritt nach einer langen Abfolge. Auch davor werde es nochmals Zahlungserinnerungen und die Aufforderung geben, den ausstehenden Betrag zu überweisen. Die DAK erhebt seit 1. Februar 2010 einen Zusatzbeitrag von monatlich acht Euro.

Eine Pfändung von Gehalt oder Rente ist als letzte Konsequenz bei ausstehenden Beträgen im Sozialgesetzbuch geregelt. Dies ist schon seit Jahrzehnten so Praxis und keine Besonderheit seit Einführung von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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