Parenterale Rezepturen

Kassen kündigen Hilfstaxe

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Der GKV-Spitzenverband hat seine Drohung wahr gemacht und die Anlage 3 zur Hilfstaxe heute fristgerecht gekündigt. Damit sind die darin geregelten Vorgaben für die Abrechnung parenteraler Zubereitungen nur noch bis Jahresende gültig. Ab Januar müssen die Rezepturen dann nach der neuen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet werden.

Die AMPreisV sieht vor, dass die Apotheke ihre tatsächlich erzielten Einkaufspreise zu Grunde legt, die nicht höher sein dürfen als der gelistete Apothekeneinkaufspreis. Je nach Art der parenteralen Zubereitung erhält die Apotheke Zuschläge in Höhe von 40 bis 70 Euro.

Trotz Kündigung ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Partner doch noch auf eine neue Anlage 3 verständigen. Der GKV-Spitzenverband sei für Gespräche mit dem DAV weiter offen, teilte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC mit. Ob es weitere Verhandlungen geben wird, ist offen. Der DAV wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben.

Die im August verabschiedete AMG-Novelle schreibt vor, dass die Vergütung von parenteralen Zubereitungen neu geregelt werden soll. Eine Überarbeitung der Anlage 3 der Hilfstaxe war deshalb notwendig geworden. In den Verhandlungen waren insbesondere die anzurechnenden Preise der verwendeten Fertigarzneimittel sowie die neuen Rezepturzuschläge strittig.

Bereits im November hatte der GKV-Verhandlungsführer Wolfgang Kaesbach damit gedroht, die Kassen würden die aktuelle Hilfstaxe kündigen, wenn man nicht bis 10. Dezember zu einer Einigung gekommen sein sollte.

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