Gesundheitsreform

Kassen können pleitegehen

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Alle gesetzlichen Krankenkassen sollen ab 1. Januar 2010 pleitegehen können. Nach monatelangem Streit zwischen Bund, Ländern und Kassen beschloss das Bundeskabinett als weitere Umsetzung der Gesundheitsreform dazu am Mittwoch ein Insolvenzgesetz, wie das Gesundheitsministerium in Berlin berichtete. Das betrifft die 16 Ortskrankenkassen und andere Versicherungen unter Landesaufsicht. Bislang sind nur Kassen unter Bundesaufsicht wie Barmer oder DAK insolvenzfähig.

Das Gesetz sieht Schutzklauseln vor, die Insolvenzen verhindern sollen. So sollen Verträge über Finanzhilfen der anderen Kassen einer Kassenart abgeschlossen werden können - etwa anderer AOK. Auch Hilfen aller im neuen Spitzenverband Bund vereinten Kassen sind vorgesehen, und zwar für Fusionen von Kassen in Not. Während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform hatten Kritiker gewarnt, im Fall der Insolvenz einer großen AOK stünde die Gesundheitsversorgung in einer ganzen Region vor dem Zusammenbruch.

Hintergrund der Regelungen ist, dass Kassen wie die AOK keine Rückstellungen für Pensionsansprüche für insgesamt rund 10 000 Mitarbeiter in beamtenähnlicher Anstellung gebildet haben. Sie sollen dafür nun 40 Jahre Zeit bekommen. Die Haftung der Länder bei Insolvenz entfällt bereits zum geplanten Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009.

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