TSVG-Stellungnahme

Kassen: „Kein Blankoscheck“ für Notdienstfonds

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Berlin -

Der GKV-Spitzenverband stellt sich gegen die Pläne von Union und SPD, den Aufgabenbereich des Nacht- und Notdienstfonds über seine eigentliche Funktion und die geplante Bezahlung der Telematik-Infrastruktur (TI) hinaus zu erweitern. Die TI-Finanzierung sei in Ordnung, alles darüber hinaus geht den Kassen zu weit.

Ein Änderungsantrag der Regierungsparteien zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass der Fonds „weitere Aufgaben“ übernehmen können soll. Eigentlich begrüßen die GKV diese Kompetenzerweiterung des Nacht- und Notdienstfonds zur TI-Finanzierung in seltenem Einklang mit den Apothekern. Das Problem ist die recht vage Formulierung „weiteren Aufgaben“, wie die Kassen in ihrer Stellungnahme zum TSVG kritisieren: „Dieser Zweck sollte jedoch explizit im Gesetz angegeben werden und kein „Blankoscheck“ für weitere Aufgaben gegeben werden“, ist da zu lesen.

Offensichtlich herrscht bei den Kassen die Sorge, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit den neuen Kompetenzen mehr Geld für neue Honorare ausschütten könnte. Vor dem Hintergrund der „weitreichenden Kompetenzen, die an den privatrechtlich organisierten DAV übertragen werden sollen“, sei die Formulierung „zu unspezifisch“, so der GKV-Spitzenverband.

Stattdessen plädieren die Kassen dafür, „eine passgenaue Lösung für die Finanzierung der Telematikinfrastruktur zu ergänzen und keine Vorratslösung im Apothekengesetz zu implementieren, über deren Notwendigkeit heute noch keine Informationen vorliegen“. Tatsächlich sind derzeit neue Honorare für pharmazeutische Dienstleistungen im Gespräch – als Gegenleistung für einen Boni-Deckel von 2,50 Euro und eine Festschreibung des Rx-Marktanteils der Versender bei 5 Prozent. Dieses Paket wurde allerdings auch von der ABDA schon abgelehnt, die einen eigenen Vorschlag unterbreitet hat.

Beim DAV begrüßt man den Änderungsantrag erwartungsgemäß: „Der Nacht- und Notdienstfonds hat sich als Instrument zur Einziehung und Verteilung des Zuschlags, welcher der Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken dient, bewährt“, schreibt der DAV in seiner Stellungnahme. „Die gewonnenen Erfahrungen und aufgebauten Strukturen können mit vertretbarem Aufwand für die Abwicklung sonstiger Honorarbestandteile oder Kostenerstattungen nutzbar gemacht werden.“ Er betont jedoch auch: „Mit der Abwicklung der Refinanzierungskosten für die Herstellung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur besteht bereits erkennbar ein konkreter Anwendungsfall.“

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