Versorgungsstrukturgesetz

Kassen gegen Zuwendungen für Ärzte APOTHEKE ADHOC/dpa, 20.10.2011 14:12 Uhr

Berlin - 

Bei der Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) haben die Krankenkassen noch einmal ihre Kritik vorgetragen. Insbesondere die Neuregelungen zum Abbau der Unterversorgung und der Verteilung der Ärztehonorare stoßen bei den Kassen auf Widersatnd: Die im Gesetz vorgesehen Maßnahmen zur Versorgungsverbesserung auf dem Land griffen zu kurz, der Entwurf enthalte zudem „einseitige Zuwendungen für Ärzte“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Wer glaube, Unterversorgung beseitigen zu können, ohne ärztliche Überversorgung vor allem in Großstädten „wirksam zu bekämpfen“, irre, sagte Stackelberg. Vielmehr sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verpflichtet werden, frei werdende Praxen aufzukaufen, um sie vom Markt zu nehmen.

Für Streit sorgte auch ein Passus über die Honorarverteilung bei niedergelassenen Ärzten. Bislang verhandeln Kassen und KVen gemeinsam, an welche Arztgruppen wie viel Honorar ausgeschüttet wird. Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen künftig die KVen die Ärztegehälter alleine aufteilen dürfen: „Wir Kassen werden zurückgedrängt in die Funktion des Zahlers“, sagte Stackelberg.

Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hingegen wurden große Teile des VStG gelobt. Der Entwurf sei „grundsätzlich geeignet“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler. Die Honorarverteilung diene der Regionalisierung Flexibiliserung der ärztlichen Versorgung.

Von „vielen richtigen Ansätzen, aber Mängeln bei der konkreten Ausgestaltung“ sprach Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Er kritisierte allerdings die geplante Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nicht-ärztliches Gesundheitspersonal. Diese Leistungen sollten vorher ausdrücklich aufgelistet und benannt werden. Grundsätzlich enge die Delegation ärztliche Spielräume ein.

Auch von Patienten- und Verbraucherorganisationen hagelte es Kritik: „Das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) droht zu einem Versorgungsgesetz für die Ständevertreter zu werden“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Gerd Billen. Die Vertreter der Patientenorganisationen forderten mehr Mitspracherecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).