AMG-Novelle

Kassen gegen Holland-Boni

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Berlin -

Die Bundesregierung will ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften binden. Mit der AMG-Novelle könnten so Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel verboten werden. Nicht nur die deutschen Apotheken freuen sich über die geplante rechtliche Gleichstellung, auch die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen finden die Idee gut.

 

„Der GKV-Spitzenverband begrüßt, dass die Preisbindung aufgrund §78 AMG für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für den grenzüberschreitenden Versand klargestellt wird“, heißt es in der Stellungnahme. Bei dieser grundsätzlichen Unterstützung belassen es die Kassen, eine Begründung folgt in der Stellungnahme nicht. Ohnehin profitieren die Kassen nicht von Preisnachlässen, weil die großen ausländischen Versandapotheken dem Rahmenvertrag beigetreten sind und bereits nach deutschen Preisen abrechnen.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sieht das ebenso und ergänzt: Mit der Klarstellung herrsche Rechtssicherheit, dass die Pharmaunternehmen ihre Herstellerabschläge auch ausländischen Versandapotheken gewähren müssen – und auf den haben es die Versicherungsunternehmen abgesehen. In der Vergangenheit hatten Hersteller wiederholt mit niederländischen Versandapotheken gestritten, ob der Abschlag anfällt, wenn sich die Apotheke ihrerseits nicht an die Preisvorschriften hält.

Das Bundessozialgericht (BSG) und der Bundesgerichtshof (BGH) sind in der Frage der Preisbindung unterschiedlicher Auffassung. Die Frage liegt deshalb derzeit beim Gemeinsamen Senat der obersten Gerichte des Bundes. Mit einer Klarstellung im Zuge der AMG-Novelle könnte das Verfahren jedoch hinfällig werden.

 

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