Krankenhausabrechnung

Kassen fordern Gesetz gegen notorische Falschabrechner

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Berlin -

Die Krankenkassen sind genervt von falschen Abrechnungen der Krankenhäuser. Vize-Vorstandschef des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, forderte das Erstellen einer Art schwarzen Liste, „um zwischen falsch und korrekt abrechnenden Krankenhäusern klar zu unterscheiden“. Daneben bedürfe es „gesetzlicher Regelungen“, um notorische Falschabrechner zu bestrafen, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Bisher zögen fehlerhafte Rechnungen keine Konsequenzen für die Krankenhäuser nach sich.

Mehr als jede zweite geprüfte Krankenhausabrechnung ist dem Bericht zufolge im Jahr 2017 falsch gewesen. Die Kliniken hätten deshalb insgesamt 2,8 Milliarden Euro an die Kassen zurückzahlen müssen, meldete die NOZ unter Berufung auf eine Auswertung des GKV-Spitzenverbandes. Bei der letzten Erhebung für das Jahr 2012 waren es laut Zeitung 1,7 Milliarden Euro gewesen.

Stackelberg fordert eine grundlegende Reform des Abrechnungsmanagements: „Es erfordert Mut, das Abrechnungsverhalten von Krankenhäusern transparent zu machen und diejenigen zu sanktionieren, die falsch abrechnen“, sagte er der NOZ. Die Gesundheitspolitik sei ebenso gefragt wie Krankenhäuser und Krankenkassen.

Vier konkrete Schritte schlägt der GKV-Spitzenverband in einem Argumentationspapier vor: Zentral sind die „schwarze Liste“ und das „Falschabrechner-Gesetz“. Bisher zögen fehlerhafte Rechnungen „keine Konsequenzen für die Krankenhäuser nach sich“, monieren die Kassen. Im Gegenteil: Bei unberechtigten Retaxationen bekommen die Krankenhäuser sogar eine Entschädigung für den bürokratischen Aufwand.

Dritter Punkt: Rechnungen sollten erst dann gestellt werden, wenn die Behandlung wirklich abgeschlossen ist, damit nicht mehrfach nachgearbeitet werden müsse. Und viertens sollte künftig vorab nachgewiesen werden, ob Krankenhäuser bestimme Vorgaben für eine Komplex-Versorgung erfüllen. Wird der Nachweis erbracht, könnte auf Einzelfallprüfungen verzichtet werden, so der Vorschlag.

Die häufigen Rechnungskontrollen durch die Krankenkassen sind vielen Kliniken ein Dorn im Auge. Der GKV-Spitzenverband sieht sich durch die hohe Fehlerquote und die beträchtlichen Rückzahlungen bestätigt. Es handele sich um das Geld der Beitragszahler, dass „ohne eine Prüfung für die Versorgung an anderer Stelle gefehlt hätte“, sagte von Stackelberg. Komme die Reform zustande, gebe es nur Gewinner: „Wenn Leistungen im Krankenhaus richtig erbracht, dokumentiert und abgerechnet werden, lässt sich die Rechnungsprüfung auf ein Minimum begrenzen“, so der GKV-Vize gegenüber der Zeitung.

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