Patientendaten-Schutzgesetz

Kassen fordern E-Rezept-Pflicht

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Berlin -

Die Krankenkassen begrüßen die Einführung des E-Rezepts, lehnen aber die im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vorgesehenen Regelungen ab. Der GKV-Spitzenverband fordert in seiner Stellungnahme zur Anhörung im  Bundesgesundheitsministerium die Einführung einer E-Rezept-Pflicht. Ausnahmen sollen möglich sein. Außerdem lehnen die Kassen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Monopol-App der Gematik ab.

Im PDSG werde lediglich eine Übertragung über die Telematikinfrastruktur gefordert, sofern eine elektronische Verordnung genutzt werde. „Eine verpflichtende Nutzung der elektronischen Verordnung für Leistungserbringer und Versicherte wird nicht vorgesehen“, heißt es in der Stellungnahme und weiter: „Dies ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbands nicht nachvollziehbar. Nur bei einer verpflichtenden Nutzung können die Potentiale der elektronischen Verordnung genutzt, Mehrwerte generiert und dadurch die notwendige Akzeptanz erreicht werden.“

Bis zur flächendeckenden Einführung des E-Rezepts sei eine Koexistenz mit dem Papierrezept zwar notwendig, „jedoch würde ein unbefristeter paralleler Betrieb der papiergebundenen und elektronischen Verordnung die Vorteile der Digitalisierung maßgeblich konterkarieren“. Vor diesem Hintergrund sei, um Durchführbarkeit, Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit des E-Rezepts zu erreichen, eine „verpflichtende Nutzung für alle Akteure – zumindest jedoch für Ärzte und Apotheker – vorzugeben“. Ausnahmen von der verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts könnten insbesondere für den Fall, dass dessen Nutzung für den Vertragsarzt objektiv nicht möglich sei oder der Patient dies nicht möchte, von der Selbstverwaltung vereinbart werden.

Kritisch sehen die Krankenkassen die von Spahn vorgeschlagene Entwicklung der E-Rezept-App durch die Gematik. Stattdessen solle die Entwicklung dieser Komponenten nach Sicherheitsvorgaben der Gematik und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erfolgen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Gematik allein die Aufgabe erhält, entsprechende Apps zur Verfügung zu stellen“, so der GKV-Spitzenverband. Der Erfolg der Telematikinfrastruktur hänge maßgeblich davon ab, ob der TI seitens der Leistungserbringer und der Versicherten vertraut werde.

Der bisherige Ansatz, bei dem die Gematik als unabhängige Zulassungsstelle fungiere, sei daher sinnvoll. Die Gematik erstelle und veröffentliche dabei die Spezifikationen sowie die Vorgaben für die Zulassungsverfahren und führe auf dieser Basis die Zulassungen diskriminierungsfrei durch. Von diesem Prinzip dürfe nur abgewichen werden, sofern absehbar sei, dass kein Markt für entsprechende Produkte bestehe. „Aber auch in diesem Fall wurde dann keine Entwicklung durch die Gematik vorgesehen, sondern lediglich eine Beauftragung der Industrie durch die Gematik. Dabei war sei die Lösung der Industrie durch die Gematik zu zulassen.

Wenn die Gematik beim E-Rezept neben der Festlegung der Rahmenbedingungen und der Zulassung nun auch noch selbst Produkte entwickeln solle, fiele die Entwicklung und Bereitstellung eines Produktes und die Überprüfung dieses Produktes auf die Einhaltung der Vorgaben nach der Entwicklung und im Betrieb in eine Hand. „Das Zulassungsverfahren und die Überwachung des Betriebes wird damit ad absurdum geführt“, so der Kassen-Dachverband. „Zudem geht auch die Transparenz des Zulassungsverfahrens verloren. Es besteht damit das hohe Risiko, dass dies zu einem Vertrauensverlust bei Versicherten und Leistungserbringern führt.“ Zudem könnten „Verschwörungstheoretiker“ diese App als eine neue staatliche Bürgerüberwachungssoftware deuten, zumal die Gematik nunmehr mehrheitlich dem Staat gehöre. Vor diesem Hintergrund sollte an der bewährten Aufgabenteilung festgehalten werden, fordert der GKV-Spitzenverband.

Sollte Spahn jedoch an der Aufgabe der Gematik zur Entwicklung von Komponenten zum Zugriff auf das E-Rezept festhalten, bestehe zumindest die Notwendigkeit klarzustellen, dass es sich hierbei nicht um eine „autarke Applikation handelt, sondern um ein Modul, welches in existierende Apps der Krankenkassen integriert werden kann“. Es wäre den Versicherten kaum zuzumuten, dass für ein digitales Gesundheitsmanagement diverse Apps für verschiedene Funktionen erforderlich sind.

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