Die Abrechnungspreise für parenterale Zubereitungen wurden erst im März angepasst. Doch die Krankenkassen gehen trotz erhöhtem Rabatt offenbar davon aus, dass sie noch immer zu viel für Zytostatika bezahlen. Deshalb will der GKV-Spitzenverband von Zyto-Apotheken genaue Angaben zu ihren Einkaufskonditionen haben und droht neuerdings sogar mit Verwaltungsverfahren. Doch die Pharmazeuten setzen sich zur Wehr.
Seit 2009 unterliegen die Preise für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen nicht mehr dem einheitlichen Abgabepreis. Weil die Apotheken mit den Herstellern Rabatte aushandeln können, können die Krankenkassen in der Hilfstaxe Abschläge mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vereinbaren.
Mit dem AMNOG hat 2011 auch der GKV-Spitzenverband das Recht erhalten, bei Apotheken und Herstellern die Einkaufskonditionen abzufragen. Im Spätsommer wurden erstmals Apotheken aufgefordert, mit Rechnungen und Lieferscheinen „aussagekräftige Nachweise“ zu erbringen, zu welchen Preisen sie im ersten Halbjahr einkauft hatten. Dabei sollten sie auch umsatzbezogene Rabatte, Rückvergütungen oder sonstige Vorteile von Herstellern oder Großhändlern preisgeben.
Neben den bezogenen Mengen und Einheiten wollte der GKV-Spitzenverband die Bezugsquelle sowie den tatsächlichen Einkaufspreis pro Mengeneinheit wissen. Dabei hatte man sich auf die fünf umsatzstarken Wirkstoffe Calciumfolinat, Docetaxel, Epirubicin, Irinofecan und Oxiliplatin konzentriert.
Probleme bekamen in der Folge Apotheken, die bei einem Herstellungsbetrieb einkaufen. Denn der Preis für eine fertige Zubereitung reichte dem GKV-Spitzenverband nicht aus. Die Apotheke sei verpflichtet, die Preise für alle verwendeten Fertigarzneimittel bei ihrem Lohnhersteller einzuholen, so der GKV-Spitzenverband mit Verweis auf eine Stellungnahme aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Mit dem Ergebnis der Abfrage war man beim GKV-Spitzenverband nicht zufrieden. Die Auskunftsfreude bei den Apotheken sei nicht besonders groß gewesen, kommentierte eine Sprecherin. Deswegen nutze man jetzt andere Möglichkeiten aus dem Instrumentenkasten, namentlich Verwaltungsverfahren gegen Apotheken. Erste Bescheide sollen schon ergangen sein.
Doch die Zyto-Apotheken wehren sich – der Wissensdurst des GKV-Spitzenverbands erscheint ihnen zu groß. So wird kritisiert, dass die Kassen die Einkaufsdaten für ein komplettes Halbjahr haben wollen, obwohl das Gesetz nur Stichproben vorsehe. Auch für die verpflichtende Abfrage der Einzelpreise bei Herstellbetrieben gebe es keine gesetzliche Grundlage.
Nicht zuletzt haben die Apotheker zudem den Verdacht, dass sich der GKV-Spitzenverband bei seiner Abfrage vornehmlich an sehr große Zyto-Apotheken gewandt hat. Eine Formulierung des Kassenverbands zur Auswahl der angefragten Apotheken legt dies nahe. „Marktnahe Preise“, wie von den Kassen angeblich gesucht, seien so nicht auszumachen, monieren die Apotheken. Letztlich gehe es dem GKV-Spitzenverband nur darum, die Preise in den Verhandlungen möglichst tief drücken zu können.
Dies gilt aus Sicht der Apotheker insbesondere für Einkaufspreise, die im Rahmen von Ausschreibungen einzelner Kassen erzielt wurden. So hätten auch die Hersteller bei den Exklusivverträgen der AOK Nordost oder der Barmer GEK spezielle Konditionen geboten. Diese Preise ließen sich jedoch nicht auf die bundeseinheitliche Hilfstaxe übertragen, so das Argument.
Gegen den Auskunftsbescheid des GKV-Spitzenverbands können die Apotheken Widerspruch einlegen. Vermutlich wird das Gezerre um die Zyto-Preise noch eine Weile andauern.
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