Rabattverträge

Kassen: Exklusiv ist Trumpf

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Berlin -

Die Kassen setzen weiterhin auf exklusive Rabattverträge. 43 Prozent der Ausschreibungen in diesem Jahr gingen an nur einen Vertragspartner, wie Zahlen von Insight Health zeigen.

Die exklusive Vergabe von Rabattverträgen ist der Pharmaindustrie schon lange ein Dorn im Auge. Ihre Hoffnungen ruhten auf dem Pharmadialog, der im Frühjahr zu Ende ging. Mindestens drei Rabattpartner sollten die Kassen unter Vertrag nehmen, so die Forderung der Hersteller. Doch der Vorschlag schaffte es nicht einmal in den Referentenentwurf zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG).

Schaut man auf die Rabattverträge, die im laufenden Jahr geschlossen wurden, so ist ein Ende der Exklusivverträge in weiter Ferne. 35 Prozent der Ausschreibungen waren Open-House-Verträge. An ihnen können sich alle Hersteller beteiligen, die zu den vorgegebenen Konditionen liefern.

Die übrigen 65 Prozent sind das, was man gemeinhin unter Rabattverträgen versteht: Die Krankenkassen schreiben Fachlose aus und die günstigsten Hersteller erhalten den Zuschlag. 43 Prozent dieser Ausschreibungen gingen an nur einen Rabattpartner. 7 Prozent der Verträge wurde an zwei Rabattpartner vergeben und 50 Prozent an drei Partner.

Ein Verbot von Exklusivverträgen hat die Politik der Industrie zwar nicht zugestanden, dafür wurde die Marktmacht der Kassen in anderen Bereichen gebrochen. Mit dem AMVSG hat der Gesetzgeber exklusive Zytoverträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Apotheken verboten.

Die Rabattverträge für Impfstoffe wurden ganz gestrichen, bereits geschlossene Verträge laufen aber weiter. Außerdem wurde den Herstellern ein Vorlauf von sechs Monaten zugestanden, um die erhöhte Nachfrage zu decken. Nach Zuschlagserteilung verbleiben mindestens drei Monate. Rabattverträge gibt es bereits seit zehn Jahren. Im Jahr 2016 haben alle Krankenkassen dadurch rund 3,85 Milliarden Euro weniger für Medikamente ausgegeben.

Für Apotheken bedeuten die Rabattverträge Mehrarbeit. Denn wenn mehrere Hersteller Zuschläge für bestimmte Wirkstoffe bekommen haben, müssen sie mehrere Präparate auf Lager haben. Üblicherweise könnten die Apotheken die Rabattvertragspartner in der Software sehen. Dies sei bei parenteralen Zubereitungen derzeit aber aufgrund des regionalen Charakters der Ausschreibung noch nicht bei jeder Krankenkasse möglich. Apotheken müssen sich darum online informieren.

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