Seit dem 1. Juli müssen freiberufliche Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind, höhere Beiträge für ihre Berufshaftpflichtversicherung zahlen. Um sie finanziell zu unterstützen, hatte der GKV-Spitzenverband im Juni ein schriftliches Angebot unterbreitet: Die Kostensteigerung sollte zu 100 Prozent von den Krankenkassen übernommen und auf die relevanten Vergütungssätze umgelegt werden. Da freiberufliche Hebammen kein Gehalt bekommen, sondern ein Honorar, sollte deren Vergütung pro Geburt entsprechend erhöht werden.
Nach gestrigen Vertragsverhandlungen haben die Hebammenverbände nun das Angebot angenommen. Rückwirkend zum 1. Juli werden die Kostensteigerungen durch die Beitragserhöhung für die Berufshaftpflichtversicherung vollständig von den Krankenkassen übernommen.
Hebammen werden für jede betreute Geburt im Geburtshaus 25,60 Euro zusätzlich bekommen. Bei einer Hausgeburt erhöht sich die Vergütung um 78 Euro. Insgesamt erhöhen sich die Zahlungen der Krankenkassen für die in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen um rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr.
Die Hebammenverbände sind mit der Einigung nicht zufrieden, da damit lediglich die Wiederherstellung des Status quo vor der Prämienerhöhung erreicht wird. An der seit Jahren unbefriedigenden Vergütungssituation der Hebammen habe sich nichts geändert, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Verbände.
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