Pflegeversicherung

Kassen: Bund schuldet uns Milliarden Alexander Müller, 10.05.2023 12:57 Uhr

Der GKV-Spitzenverband kritisiert die geplante Pflegereform der Bundesregierung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): wird heute im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten. Vorgesehen ist unter anderem eine Beitragssatzerhöhung, kinderreiche Familien sollen aber entlastet werden. Die Krankenkassen kritisieren den Entwurf. Laut einer Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands müsste der Bund viel mehr Geld in die Pflegeversicherung stecken.

Die Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Susanne Wagenmann und Uwe Klemens, sehen in dem Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) keine nachhaltige und tragfähige Stabilisierung der Pflege. Während dieser davon spreche, dass die Bundesregierung insgesamt 6,6 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung stelle, greife sie tatsächlich erneut in die Portemonnaies der Beitragszahler:innen und Beitragszahler.

Denn die Versicherten alleine müssten über den Anstieg des Beitragssatzes das zusätzliche Geld aufbringen. „Was dabei besonders ungerecht ist: Die aktuelle Beitragserhöhung ist nur deshalb notwendig geworden, weil sich der Bund weigert, seine eigenen Rechnungen zu begleichen: Rund 5,3 Milliarden Euro Corona-Kosten für die Sicherung der Pflege wurden bisher nicht erstattet, weitere 3,5 Milliarden Euro müssen jährlich für Rentenbeiträge für pflegende Angehörige durch die Pflegeversicherung aufgebracht werden, obwohl dies eine familienpolitische Leistung und keine Pflegeleistung ist“, so Wagenmann und Klemens.

Der Bund schulde den Versicherten damit knapp neun Milliarden Euro. Diese Leistungen hätten nichts mit der Pflegeversicherung zu tun und seien durch Bundesmittel auszugleichen, heißt es vom GKV-Spitzenverband.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der Dynamisierung der Leistungen auf 5 Prozent bildet aus Sicht der Kassen zudem die realen Preisentwicklungen nicht ab. „Der Schutz vor einer finanziellen Überforderung von pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen und den Beitragszahlenden darf nicht nur in schöne Worte gekleidet werden, sondern muss jetzt auch umgesetzt werden“, so Wagenmann und Klemens.