Morbi-RSA

Kassen bräuchten mehr Krankheiten

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Beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) besteht Verbesserungsbedarf, urteilt der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des RSA. Die Krankenkassen bekämen zu wenig Geld für Versicherte mit Krankheiten mit hoher Letalität und ausgeprägter Multimorbidität. Für Versicherte, die geringe Ausgaben verursachten, bestünden dagegen „spürbare Überdeckungen“, heißt es in einem Gutachten vom Juni, das jetzt nach langem Streit vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht wurde.

Die Ergebnisse des sechsköpfigen Expertengremiums entsprechen nicht den Wünschen der Regierung: Im Koalitionsvertrag hatten sich FDP und Union darauf verständigt, den Morbi-RSA auf das notwendige Maß zu reduzieren und zu vereinfachen. Doch von solchen Plänen raten die Experten ab: Eine Reduktion der Krankheitsliste sei nicht zielführend, da die bestehenden Über- und Unterdeckungen dadurch verschärft würden.

Um die verschiedenen Morbiditäten besser auszugleichen, empfehlen die Gutachter stattdessen eine Komplettierung der Krankheitsliste. In dem Gutachten wurden 286 weitere Krankheiten in die Berechnung einbezogen. In den Berechnungen verbesserte sich die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA, und die aktuellen Unterschiede zwischen den Kassen konnten tendenziell abgebaut werden.

Nicht nur die Verteilung der Krankheiten, auch die regionalen Unterschiede werden dem Gutachten zufolge beim Finanzausgleich zwischen den Kassen bislang zu wenig berücksichtigt. Es gebe Unterdeckungen in Städten und Überdeckungen im Umland. Im Gutachten wird daher empfohlen, Regionalfaktoren auf Kreisebene einzubeziehen.

Weiterhin empfiehlt das Gutachten, die Ausgaben für Krankheiten mit hoher Mortalität neu zu berechnen. Die Kosten im Todesfall würden bislang nur unvollständig den Risikogruppen zugerechnet, sodass diese Krankheiten systematisch zu niedrig ausgeglichen würden. Die Morbiditätsgruppen sollen künftig nicht mehr nach Stichproben, sondern nach einer Vollerhebung festgelegt werden. Die Krankheitswahl solle nicht mehr jährlich, sondern in längeren Zyklen stattfinden.

Das Gutachten wurde erst Monate nach seiner Fertigstellung veröffentlicht - ein Umstand, der besonders bei den Krankenkassen auf Kritik traf. Anfang September forderten die Vorstände von sieben Krankenkassen die Veröffentlichung des Gutachtens.

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