Apothekenhonorar

Kassen bleiben hart beim Abschlag 2010

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Die schwarz-gelbe Koalition will den Kassenabschlag für Apotheken ab 2011 gesetzlich auf 2,05 Euro festschreiben. Damit steht fest, dass der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) für das laufende Jahr noch einen Abschlag aushandeln müssen. Vor den jetzt anstehenden Verhandlungen deuten die Kassen an, wohin die Reise ihrer Meinung nach gehen sollte.


„Die geplanten Änderungen sollen für 2011/2012 gelten, sie ändern an der Rechtslage für 2010 erst einmal nichts. Unsere bisherigen Argumente zum Apothekenabschlag gelten damit erst einmal weiter“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands gegenüber APOTHEKE ADHOC. Entscheidend würden demnach die Verhandlungen sein, denen man heute nicht vorgreifen wolle, so die Sprecherin. Auch beim DAV will man sich nicht im Vorfeld äußern. Ein Treffen soll im November stattfinden.


Welcher Abschlag aktuell für das laufende Jahr gilt, ist umstritten: Der GKV-Spitzenverband geht von dem alten gesetzlichen Wert von 2,30 Euro aus, der DAV von 1,75 Euro. Auf diesen Wert war der Abschlag rückwirkend für 2009 gesenkt worden. Während die zu viel gezahlten Beträge aus dem vergangenen Jahr fast vollständig von den Kassen zurückerstattet wurden, läuft gegen die Entscheidung der Schiedsstelle noch immer eine Klage des GKV-Spitzenverbands.


Mit den Plänen der Regierung für die folgenden zwei Jahre sind die Kassen auch nicht ganz zufrieden: „Eine Beteiligung der Apotheken an den Sparplänen der Koalition ist richtig. Allerdings sind die als Apothekenabschlag für zwei Jahre vorgesehenen 2,05 Euro nach wie vor weniger, als die Kassen noch vor zwei Jahren erhalten haben“, sagte die Sprecherin des GKV-Spitzenverbands.


Die ABDA warf der Regierung und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) dagegen vor, vielen Apotheken „die Luft zum Atmen“ zu nehmen. Mit der Abschlagsanpassung würden die Apotheken in den kommenden beiden Jahren mit rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet. Dass die bislang im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehene Änderung der Großhandelsvergütung noch geändert werden soll, begrüßte die ABDA grundsätzlich. „Allerdings bleibt der Eindruck, dass es keine ausgeprägte Unterstützung für ein zukunftsfestes System der Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln aus Apotheken gibt“, heißt es in einer Stellungnahme.

 

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