Festbeträge

Kassen blasen zur Sparrunde

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Berlin -

Die letzten Festbeträge sind noch nicht in Kraft getreten, da wird schon die nächste Runde der Anpassungen eingeläutet. Betroffen von den Plänen des GKV-Spitzenverbandes sind elf Wirkstoffgruppen.

Neue Festbeträge sollen Filgrastim-Präparate erhalten. Der Wirkstoff wird zur Behandlung der Neutropenie eingesetzt. Zum Original Neupogen von Amgen sind sieben Biosimilars auf dem Markt, unter anderem von Ratiopharm/Teva und Hexal/Sandoz. Das HIV-Mittel Lamivudin steht ebenfalls auf der Liste, die der GKV-Spitzenverband mittlerweile den Sachverständigen zur Prüfung gesendet hat.

Ärzte- und Apothekerverbände sowie Vertreter von Pharmaunternehmen und Reimporteuren können bis 19. Juli ihre Stellungnahmen abgeben. Sie beurteilen, ob die statistischen Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis der Standardpackung sachgerecht angewendet wurden und ob die vorgeschlagene Höhe der Festbeträge den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Beim Antiepileptikum Levetiracetam soll es ebenfalls Veränderungen geben. Hormosan, Puren und Zentiva haben gerade den Zuschlag von der Techniker Krankenkasse für die Rabattverträge ab November bekommen. Bei der Knappschaft hat Neuraxpharm für die flüssige orale Arzneiform ab Oktober einen Exklusivvertrag. Neue Festbeträge erhalten sollen auch das Reserve-Antibiotikum Linzolid, das Neuroleptikum Pregabalin und Valproinsäure-Präparate erhalten.

Das Antimykotikum Voriconazol steht ebenfalls auf der Liste. Zum Original Vfend von Pfizer sind seit 2016 zahlreiche Generika auf den Markt gekommen. Die DAK Gesundheit hat beispielsweise Rabattverträge mit Betapharm, Puren und Aristo. Für das Antiepileptikum Zonisamid soll der Festbetrag ebenfalls geändert werden. Betapharm und Glenmark haben für den Wirkstoff gerade den Zuschlag der Barmer bekommen.

Für die Gruppe der Coxibe, bestehend aus Celecoxib und Etoricoxib, könnten genauso Änderungen anstehen wie für Angiotensin-II-Antagonisten und Betablocker jeweils in Kombination mit Calciumkanalblockern.

Die Festbetragsvorschläge errechnet der GKV-Spitzenverband auf Basis der Apothekenverkaufspreise von Anfang Mai. Laut Sozialgesetzbuch (SBG-V) muss dabei garantiert werden, dass nach einer Absenkung mindestens 20 Prozent aller Verordnungen und Packungen zum Festbetrag verfügbar sind. Dies bezieht sich allerdings nicht auf einzelne Substanzen, sondern nur auf die jeweilige Gruppe.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge eingeführt werden. Der Festbetrag wird dann vom GKV-Spitzenverband festgelegt und ist der Betrag, den die Kassen maximal für das Arzneimittel bezahlen. Übersteigen die Kosten für das Präparat diese Erstattungsgrenze, zahlt der Patient entweder die anfallenden Mehrkosten oder erhält ein gleichwertiges Arzneimittel ohne Zuzahlung. Vor diesem Hintergrund gleichen die Hersteller die Preise ihrer Arzneimittel meist dem Festbetrag an. Den Apotheken drohen dann Lagerwertverluste.

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