Drogenabhängigkeit

Kassen bezahlen Heroin-Einsatz dpa, 18.03.2010 18:35 Uhr

Berlin - 

Für die Behandlung Schwerstabhängiger mit Heroin (Diamorphin) kommen künftig die Krankenkassen auf. Die Therapie kann verordnet werden, wenn die Behandlung mit herkömmlichen Methoden - wie etwa mit Methadon - nicht mehr zum Ziel führt. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

Voraussetzung für die Behandlung mit Diamorphin ist laut Beschluss, dass die Patienten seit mindestens fünf Jahren abhängig sind, zwei erfolglos beendete oder abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die Behandlung mit Diamorphin muss zudem unter ärztlicher Aufsicht stattfinden. Auch ist eine begleitende psychosoziale Betreuung von mehr als sechs Monaten Dauer vorgeschrieben.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, begrüßte die Entscheidung. „Mit Sorge“ sehe sie aber, dass die Behandlung wegen der strengen Vorgaben „ausschließlich in wenigen, großen Einrichtungen in Deutschland angeboten wird“. Sie setze darauf, dass die Diamorphin-Behandlung überall dort angeboten werden könne, wo ein Bedarf besteht.

2008 starben 1449 Menschen in Deutschland an ihrer Drogensucht. In mehreren Großstädten wurden Schwerstabhängige im Rahmen von Modellprojekten erfolgreich mit Diamorphin behandelt.