Erstattungspreise

Kassen: Bereit zur Margenkürzung

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Berlin -

Die Apotheken müssen damit rechnen, dass sich die 3-Prozent-Marge für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen schon bald verringert. In einem Schreiben an alle Fachverbände stellt der GKV-Spitzenverband klar, dass er die Neuregelung der Preisspannen von Apotheken und Großhandel möglichst schnell umsetzen will. Das BMG hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Abschläge für Apotheker und Großhändler künftig auf Basis des niedrigeren Erstattungspreises berechnet werden sollen.

 

Der GKV-Spitzenverband hatte zuvor die Frage aufgeworfen, ob für die Berechnung der Patientenzuzahlung, der Umsatzsteuer sowie der Apotheken- und Großhandelsmarge der gelistete Herstellerabgabepreis oder der Erstattungspreis dienen soll. Das BMG kam in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass die 3-Prozent-Marge für neue Medikamente mit Zusatznutzen nicht auf Basis eines fiktiven Listenpreises berechnet werden könnte, weil die Apotheken sonst mehr als 3 Prozent bekämen.

In seinem Brief begrüßt der Kassenverband die Entscheidung des Ministeriums: „Der GKV-Spitzenverband hält die Klarstellungen des BMG für sachlogisch sowie nachvollziehbar und wird diese nun in der Praxis umsetzen.“ Aus Sicht der Kassen ist zudem jeder Widerstand unerwünscht: „Die Prozessbeteiligten sind nun gehalten, sich dieser Klarstellung anzunehmen.“

Wie der GKV-Spitzenverband die Absenkung der 3-Prozent-Marge künftig realisieren will, soll in einem weiteren Gespräch erörtert werden: Mitte September sind alle Fachverbände, darunter auch die ABDA und der Phagro, dazu eingeladen, „die Umsetzungsmaßnahmen näher zu erörtern und aufeinander abzustimmen“. Bis Mitte November müssen die Verbände dem BMG ihren gemeinsamen Bericht zur Umsetzung der neuen Erstattungspreise vorlegen.

Dass es nicht um geringe Beträge geht, zeigt das Beispiel Brilique: Zwar zahlen die Kassen effektiv nur circa 3 Prozent weniger. Weil aber der 16-prozentige Herstellerrabatt abgelöst wird, sinkt der Herstellerabgabepreis für die 100er-Packung von bislang 124 auf 100 Euro. Das Honorar der Apotheken sinkt damit – ohne Kassenabschlag – von 11,96 Euro auf 11,22 Euro. Zunächst sind nur neue Arzneimittel mit Zusatznutzen betroffen. Die Kassen wollen aber auf absehbare Zeit auch den Bestandsmarkt prüfen lassen.

 

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