Apothenhonorar

Kassen: Apotheker-Larmoyanz unangemessen

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Berlin -

Die Krankenkassen lehnen eine Honorarerhöhung für die Apotheken erwartungsgemäß ab: Sich daraus ergebende finanzielle Mehrbelastungen der Beitragszahler seien nicht zu rechtfertigen, heißt es in der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands zu der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung der Apotheken sei die geplante Erhöhung um 190 Millionen Euro „großzügig bemessen“. „Für die seit Monaten vorgetragene Larmoyanz der Apothekerschaft besteht zumindest kein Anlass“, so der Kassenverband.

 

Schließlich hätten die Apotheken über den prozentualen Anteil ihrer Marge bei der Preisentwicklung profitiert. Die Kassen beziffern den Zuwachs seit 2004 auf 29 Prozent. Außerdem hätten die Apotheken im vergangenen Jahr 190 Millionen Packungen mehr abgegeben als im Basisjahr 2003. Dies entspreche einem weiteren Zuwachs des Rohertrags von 33 Prozent oder 1,539 Milliarden Euro, so der Kassenverband. Die Forderung der ABDA nach einer Anhebung der Vergütung um 624 Millionen Euro findet der GKV-Spitzenverband daher „völlig unangemessen“.

Grundsätzlich sei eine Überprüfung des Honorars nach acht Jahren zwar „legitim“, schreiben die Kassen an das BMWi. Die Apotheker hätten in der Vergangenheit aber nie nachvollziehbare Daten zu Umsatz, Gewinn und Betriebskosten vorgelegt – insbesondere bei den Verhandlungen zum Kassenabschlag.

Die Kassen fordern außerdem, dass die Honorarerhöhung bei der Festlegung des Kassenabschlags berücksichtigt wird. Das BMWI habe zutreffend festgestellt, dass ein doppelter Ausgleich der Kostenentwicklugn der Apotheken nicht in Betracht komme. Eigentlich wollten die Kassen den Abschlag schon mit der AMG-Novelle wieder auf 2,30 Euro festschreiben lassen.

Auf Verhandlungen innerhalb der Selbstverwaltung wollen die Kassen künftig verzichten. Fixhonorar und Abschlag sollen demnach künftig komplett in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt werden, so der GKV-Spitzenverband.

 

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