Keine Verhandlungen ohne Datengrundlage

Kassen: Apothekenvergütung ist Black Box Patrick Hollstein, 21.05.2024 13:45 Uhr

Die Kassen sind zu Honorarverhandlungen mit den Apotheken bereit – aber nur, wenn die Datengrundlage stimmt. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Dass sie ab 2027 mit den Apotheken über das Honorar für die Arzneimittelabgabe verhandeln sollen, stößt bei den Kassen auf keinen Widerstand. Allerdings brauche man eine vernünftige Datengrundlage, wie man sie heute gar nicht habe.

Man führe bereits heute vielfältige Vergütungsverhandlungen und schließe diese gemeinsam mit den Partnern der Selbstverwaltung auch regelmäßig erfolgreich ab, so der GKV-Spitzenverband. Notwendig für eine Einigung seien aber dabei stets „eindeutige Definitionen des Verhandlungsgegenstandes und eine geeignete Datenbasis zur Erfüllung des Verhandlungsauftrags“.

„Im Zusammenhang mit dem Verhandlungsauftrag muss klar definiert sein, dass alle krankenkassenrelevanten Vergütungskomponenten Gegenstand der Verhandlungen sein können“, so der Kassenverband in seinem Positionspapier. „Nur unter dieser Voraussetzung kann die Apothekenvergütung von den Verhandlungspartnern berücksichtigt werden.“

Heißt im Falle des Apothekenhonorars: „Eine Beschränkung der Verhandlung auf die Höhe des Fixums und eine Kopplung dieses Vergütungselements an Indizes wie den Verbraucherpreisindex und die Grundlohnsumme stünde im Widerspruch zu einer leistungs- und sachgerechten Vergütung. Eine Quersubventionierung anderer Leistungen durch GKV-Gelder, wie es heute schon im OTC-Bereich der Fall ist, muss ausgeschlossen werden.“

Außerdem brauche man eine „tatsächlich repräsentative Datengrundlage“. „Diese ist mit Blick auf den Apothekensektor bislang nicht vorhanden. Die Vergütungssituation im Apothekensektor ist eine Black Box.“ Ohne eine belastbare Datenbasis könnten entsprechende Verhandlungen nicht zu einer leistungsgerechten und sachgerechten Vergütung führen. „Mehrausgaben von Geldern der Versichertengemeinschaft würden dann nicht adäquat eingesetzt werden.“

Zuletzt habe das 2hm-Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums 2017 ein „umfassendes Datenbild zur wirtschaftlichen Situation von Apotheken“ aufgezeigt. Obwohl davon auszugehen sei, dass seitdem – etwa wegen der Pandemie – auch in diesem Bereich die Pandemie Veränderungen gegeben habe. „Es bestehen bis heute aber keine fortwährend erhobenen repräsentativen, aussagekräftigen und vor allem neutralen Daten – wie dies etwa bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten der Fall ist –, die einen aktuellen Einblick in die Arzneimittelversorgung durch Apotheken einschließlich der wirtschaftlichen Situation bieten würden.“

Die Kassen fordern daher eine „belastbare Datengrundlage über die Verteilung von Apothekenstandorten und Tendenzen der Unter- und Überversorgung“. Diese sei notwendig, um finanzielle Mittel zur Unterstützung versorgungssachgerecht einsetzen zu können.

„Weiterhin ist eine Datengrundlage nötig, die die Erstellung eines Gesamtvergütungsmodells ermöglicht und eine ausreichende Grundlage für Verhandlungen mit Blick auf alle krankenkassenwirksamen Vergütungskomponenten beinhaltet, wie Fixum, variabler Anteil, Rezepturvergütung, Nacht- und Notdienstausschüttungen, pharmazeutische Dienstleistungen, Vergütung von Schutzimpfungen, Erstattungen für Botendienste.“

Dies sei bei heute stattfindenden ähnlichen Verhandlungsmodellen wie etwa der vertragsärztlichen Versorgung bereits gegeben. „Eine unvollständige und nicht repräsentative Datengrundlage für eine Seite würde zu Verhandlungsasymmetrien und zu nicht adäquaten Verhandlungsergebnissen führen.“