Großhandelsmarge

Kassen: „Apotheken profitieren einseitig“

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Berlin -

Der GKV-Spitzenverband hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, die Empfehlungen des 2hm-Gutachtens zum Apotheken- und Großhandelshonorar umzusetzen: „Ziel der Arzneimittelpreisverordnung muss es sein, die Höhe der Vergütung leistungsgerecht festzulegen“, heißt es in der Stellungnahme des Kassenverbandes zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Außerdem lehnt der GKV-Spitzenverband die Pflicht zur Erstattung der beiden preiswertesten Impfstoffe ab.

Das von Spahn vorgeschlagene Rabattverbot für das 70 Cent-Fixteil der Großhandelsmarge ist laut GKV-Spitzenverband nur ein „erster Schritt“. Der GKV-Spitzenverband schlägt stattdessen vor, das Fixhonorar auf 96 Cent zu erhöhen und den variablen Anteil auf 0,53 Prozent, höchstens jedoch 6,36 Euro zu begrenzen. Ziel der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sei die Sicherstellung einheitlicher Preise für Arzneimittelhersteller. Während die Apothekenvergütung angesehen werden, gebe es in der Beziehung zwischen Apotheken und pharmazeutischen Großhändlern die Möglichkeit, Rabatte zu verhandeln.

Von diesen Rabatten profitieren jedoch nicht die Patienten oder die Solidargemeinschaft „sondern allein die Apotheken“, kritisiert der Kassenverband. Dies sei ordnungspolitisch nur schwer nachvollziehbar. „Sofern substantielle Rabatte auf Ebene der Großhändler gewährt werden können, müsste konsistenterweise auch die Vergütung der Apotheken als Höchstvergütung ausgestaltet werden“, schreibt der GKV-Spitzenverband: „Die derzeitige Regelung lässt einseitig Apotheken profitieren“.

Die Möglichkeit, substantielle Rabatte auf die in der AMPreisV vorgesehene Vergütung zu geben, spreche auch nicht für eine adäquate Höhe dieser Vergütungsbestandteile. Eine empirische Grundlage für eine adäquate Festlegung der Großhandelsvergütung finde sich im 2hm-Gutachten „Ermittlung und Erforderlichkeit des Ausmaßes der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“. Die Gutachter hätten festgestellt, „dass die derzeitige Vergütung nicht leistungsgerecht ist und nicht den tatsächlichen Ressourcenaufwand widerspiegelt“.

Einige Vergütungsbestandteile lägen deutlich unter einer als leistungsgerecht anzusehenden Vergütungshöhe, während andere Vergütungsbestandteile deutlich zu hoch seien. Die Gutachter sähen einen substantiellen Änderungsbedarf bei der heutigen Form der Vergütung. Der GKV-Spitzenverband spreche sich dafür aus, „die im Gutachten nachvollziehbar ermittelten empirischen Ergebnisse tatsächlich in der AMPreisV zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Vergütung des Großhandels als auch der Apothekerschaft. Dann folgt ein konkreter Änderungsvorschlag des GKV-Spitzenverbandes: „Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte ist ein Festzuschlag von 96 Cent sowie die Umsatzsteuer zu erheben; zusätzlich darf auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 0,53 Prozent, höchstens jedoch 6,36 Euro erhoben werden.

Auf Ablehnung stößt beim Kassenverband die von Spahn vorgeschlagene Regelung, nach der die Kassen künftig die beiden preisgünstigsten Impfstoffe bezahlen sollen. Durch die Änderung würden die bisherigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kassen und Apotheken „erheblich“ eingeschränkt, kritisiert der GKV-Spitzenverband. Die Vertragspartner sollten zukünftig nicht mehr frei darin sein, einen für beide Seiten geeignet erscheinenden Preis festzulegen. Stattdessen solle der nicht bindende „zweitgünstigste“ Listenpreis des pharmazeutischen Unternehmers eine Mindesthöhe des Abrechnungspreises festlegen. „Eine solche Regelung führt zu erheblichen Ineffizienzen.“

Im Markt für Impfstoffe sei die Anzahl der Wettbewerber deutlich geringer als im Markt für Arzneimittel. Man könne von einem Oligopol sprechen. Häufig gebe es sogar nur zwei Anbieter. „Entsprechend würde auf Basis der vorgesehenen Regelung der höchste Preis Grundlage der Abrechnungsvereinbarung werden. Zudem haben die Unternehmer den Anreiz, die Preise selbst möglichst hoch festzusetzen. Dies lässt deutlich steigende Impfstoffpreise erwarten. Durch die sehr große Marktmacht einzelner Unternehmer wird dieser Anreiz noch verstärkt“, so der GKV-Spitzenverband. Die Kassen wollen die bisherige Vertragslösung beibehalten.

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