Kassen akzeptieren Pleite-Regel APOTHEKE ADHOC, 25.09.2008 10:46 Uhr
Die geplanten Regeln zur Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen stoßen bei den Kassenverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Bund, Dr. Doris Pfeiffer, sagte am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses, Insolvenzregeln seien notwendig, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Pfeiffer befürwortet auch den mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) vorgesehenen Vorrang von kassenarteninternen vor kassenartenübergreifenden Finanzhilfen.
Nach den Plänen der Regierung fallen von Januar 2010 an alle Krankenkassen in den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung. Danach haften bei einer Pleite einer der 16 Ortskrankenkassen oder anderer Kassen unter Landesaufsicht nicht mehr die Bundesländer, sondern die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart - etwa andere AOK. Wenn diese damit überfordert sind, sollen notfalls alle Krankenkassen einspringen. Insolvenzfähig waren bislang nur Kassen unter Aufsicht des Bundes wie DAK, Barmer und Techniker Krankenkasse.
Verbunden sind mit dem Gesetzentwurf auch Schutzmaßnahmen, die verhindern sollen, dass es überhaupt zu einer Kasseninsolvenz kommt. So sollen etwa die Ortskrankenkassen untereinander Verträge über Finanzhilfen abschließen können. Notfalls soll es auch finanzielle Hilfen aller im Spitzenverband Bund organisierten Kassen geben, um beispielsweise Fusionen klammer Kassen mit finanzstärkeren zu fördern.
Pfeiffer wies jedoch darauf hin, dass der Gesetzentwurf vorsehe, dass das Insolvenzrecht auf Krankenkassen erst vom 1. Januar 2010 angewendet werden soll, die Bundesländer aber bereits vom 1. Januar 2009 enthaftet würden. Damit entstehe eine einjährige Haftungslücke. Falls eine Verschiebung der Enthaftung der Länder nicht möglich sei, böte sich eine einjährige Garantiehaftung des Bundes an, sagte Pfeiffer.
Sowohl der BKK Bundesverband als auch der IKK Bundesverband wiesen darauf hin, dass die Insolvenzgefahr für die Kassen mit zunehmender Dauer des Gesundheitsfonds wachse. Die Stellvertreterin des Vorstandes des BKK Bundesverbandes, Hildegard Demmer, schlug vor, die Beitragsautonomie „noch für ein Jahr bei den Kassen zu belassen“, um das Insolvenzrisiko einzudämmen. Der Experte des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Knut Lambertin, stellte in Frage, ob Krankenkassen als Sozialversicherungsträger überhaupt insolvenzfähig sein dürfen. Schließlich könnten Krankenkassen Ein- und Ausgaben nur sehr begrenzt selbst bestimmen.