Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind im ersten Halbjahr um 3,2 Prozent gestiegen, je Versichertem lag das Plus bei 2 Prozent. Damit liegt der Zuwachs unter dem in der Rahmenvereinbarung zwischen Ärzten und Kassen gezogenen Korridor von 3,3 Prozent. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Halbjahresbilanz mitteilte, wurden die Kassen durch die Rabattverträge deutlich entlastet. Die Einsparungen stiegen um rund 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf rund 1,95 Milliarden Euro.
Zu der insgesamt moderaten Entwicklung im Arzneimittelsektor trug ein erheblicher Rückgang der Ausgaben für innovative Arzneimittel bei Hepatitis C gegenüber dem 1. Halbjahr 2016 bei. Überproportionale Zuwächse ergaben sich hingegen mit einem absoluten Zuwachs von 6,6 Prozent bei den Ausgaben für Heilmittel. Hier zeigen deutliche Honorarerhöhungen der Heilmittelerbringer nach Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ab dem 2. Quartal 2017 Wirkung. Der Anstieg bei den Ausgaben für Hilfsmittel war mit 3 Prozent demgegenüber deutlich niedriger.
Für Arzneimittel gaben die Kassen 19,7 Milliarden Euro aus. Das sind 594 Millionen Euro mehr als vor einem Jahr. Laut Rahmenvereinbarung können auf das Gesamtjahr betrachtet die Arznemiuttelausgaben um gut eine Milliarde Euro steigen.
Die Krankenkassen haben einen Überschuss von rund 1,41 Milliarden Euro erzielt. Der Überschuss des 1. Quartals in Höhe von 612 Millionen Euro hat sich somit mehr als verdoppelt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen – bei einem stabilen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent – auf rund 17,5 Milliarden Euro.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bewertet diese Entwicklung positiv: „Die Kassenzahlen zeigen, dass die Verbesserungen, die wir etwa im Bereich der Gesundheitsförderung und der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht haben, bei den Versicherten ankommen. Gleichzeitig haben die Krankenkassen mit 17,5 Milliarden Euro Finanzreserven weiterhin gute Spielräume, ihre Versicherten mit hochwertigen Leistungen bei attraktiven Beiträgen zu unterstützen. Das ist eine gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten.“
Einnahmen in Höhe von rund 116,4 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 115 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,3 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,7 Prozent gestiegen. 2016 hatten die Krankenkassen im 1. Halbjahr einen Überschuss von 598 Millionen und im Gesamtjahr von 1,62 Milliarden Euro ausgewiesen.
Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im ersten Halbjahr einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen.
Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen aus den Rentenanpassungen zum 1. Juli 2017.
Auf Basis der Finanzdaten des ersten Halbjahrs spricht laut BMG alles dafür, dass die Krankenkassen auch in der zweiten Jahreshälfte ein deutliches Plus erzielen und sich die positive Finanzentwicklung der GKV bei weiterhin günstiger Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in diesem und auch im kommenden Jahr fortsetzt.
Mitte Oktober wird sich der gemeinsame Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt mit der Aktualisierung der Finanzprognose beschäftigen und erstmalig eine Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für 2018 erstellen. Nach Auswertung dieser Ergebnisse wird das BMG bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr festlegen.
Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis im ersten Halbjahr nochmals deutlich verbessern. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von rund 650 Millionen Euro (1. Quartal: 361 Millionen Euro), die Ersatzkassen von 456 Millionen Euro (1. Quartal: 155 Millionen Euro), die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 111 Millionen Euro (1. Quartal: 27 Millionen Euro), die Innungskrankenkassen (IKKen) von 93 Millionen Euro (1. Quartal: 27 Millionen Euro) und die Knappschaft-Bahn-See von 101 Millionen Euro (1. Quartal: 58 Millionen Euro). Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung verbuchte einen Ausgabenüberhang von 1 Million Euro (1. Quartal: minus 6 Millionen Euro).
Nicht nur bei Arzneimitteln, in fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung nach Angaben des BMG moderat verlaufen: Im Bereich der ärztlichen Behandlung stiegen die absoluten Ausgaben im 1. Halbjahr 2017 um rund 5,1 Prozent (je Versicherten um rund 3,9 Prozent) an. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auf Mehrausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die absolut um knapp 18 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der absolute Anstieg 3,9 Prozent (je Versicherten 2,7 Prozent), beim Zahnersatz 1,0 Prozent (je Versicherten minus 0,2 Prozent).
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im ersten Halbjahr absolut um 2,5 Prozent (je Versicherten um 1,3 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni rund 940 Millionen Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die Zuwächse beim Krankengeld, die bis zum Jahr 2015 häufig zweistellig waren, verlaufen mit einer Veränderungsrate von 5,0 Prozent (3,8 Prozent je Versicherten) ähnlich wie bereits im Vorjahr moderat. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen verzeichneten die Krankenkassen gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen weiteren absoluten Zuwachs von rund 12 Prozent, nachdem in diesem Bereich bereits 2016 ein Zuwachs von rund 46 Prozent erzielt wurde. Diese Entwicklung ist auf das Präventionsgesetz zurückzuführen. Mit den Regelungen dieses Gesetzes wurden die Krankenkassen ab 2016 verpflichtet, ihr bisher sehr geringes Engagement in den Lebenswelten deutlich auszubauen.
Bei der Hospiz- und Palliativversorgung haben die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Leistungsverbesserungen beigetragen, die sich auch in deutlichen Ausgabenzuwächsen bemerkbar machen. So stiegen insbesondere die Ausgaben für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und die Zuschüsse der Krankenkassen für ambulante und stationäre Hospize nach bereits hohen zweistelligen Zuwachsraten im Vorjahr nochmals jeweils um rund 19 Prozent. Bereits im vergangenen Jahr gab es in diesen Bereichen vergleichbar hohe Zuwächse.
Die Verwaltungskosten der Krankenkassen haben sich mit 0,9 Prozent insgesamt nur geringfügig erhöht und sind je Versicherten sogar um 0,3 Prozent zurückgegangen. Das spricht laut BMG dafür, dass dabei auch Synergieeffekte bei größeren Kassenfusionen eine Rolle spielen.
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