Unmittelbar nach der sich abzeichnenden Niederlage im Rechtsstreit um den Schiedsspruch verabschieden sich die Krankenkassen beim Thema Apothekenabschlag aus der Selbstverwaltung: Künftig sollte der Gesetzgeber den Zwangsrabatt festlegen, fordert der GKV-Spitzenverband in einer Stellungnahme zum GKV-Änderungsgesetz. Schon für 2010 soll wieder der alte Abschlag von 2,30 Euro gelten, fordern die Kassen.
Zwar sei die Erhöhung des Herstellerabschlags „ein erster bedeutsamer Schritt zur Dämpfung der besonders bedrohlich steigenden Arzneimittelausgaben“, heißt es im Positionspapier. Doch die Einsparungen seien durch die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs zum Kassenabschlag gefährdet. Für 2009 rechnen die Kassen mit Mehrausgaben von 330 Millionen Euro. Dass die Bundesregierung mit Einsparungen von 1,25 Milliarden Euro allein durch die Erhöhung des Herstellerabschlags rechnet, wird in dem Papier nicht erwähnt.
Dafür schlagen die Kassen „eine gesetzliche Festlegung dieses ‚Großkundenrabatts' für den Folgezeitraum ab 1. Januar 2010 auf den bisher geltenden Betrag von 2,30 Euro“ vor. Bei Bedarf könne man aus Sicht der Kassen auch noch weiter gehen: „Falls die Apotheken einen weiteren Finanzierungsbeitrag leisten sollen, wäre auch dieser Abschlag zu erhöhen“, heißt es in der Stellungnahme.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will bei den Apotheken sparen. Seit 2005 sei die Zahl der Apotheken wieder steigend, offenbar seien hier noch Wirtschaftlichkeitsreserven für die Versicherten zu heben, schreibt der vzbv in seiner Stellungnahme.
Den Schiedsspruch zur Absenkung des Abschlags auf 1,75 Euro kritisiert der vzbv: „In einer Zeit, wo es sich betriebswirtschaftlich lohnt, weiterhin neue Apotheken zu eröffnen und Versicherten andererseits massive Beitragssatzsteigerungen drohen, passt ein solcher Beschluss nicht in die Landschaft.“ Apropos Landschaft: Bei der auch vom vzbv vorgeschlagenen gesetzlichen Gestaltung des Abschlags sei zu berücksichtigen, dass Apotheken in ländlichen Regionen „eine förderungswürdige Funktion wahrnehmen“. Immerhin.
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