Kassenabschlag

Kassen: 2,05 Euro und keine Kostensteigerungen

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Berlin -

Nach der ersten Verhandlungsrunde zum Kassenabschlag 2013 wird klar,

dass die Forderungen der Apotheker und der Krankenkassen meilenweit

auseinander liegen: Der GKV-Spitzenverband will auf Basis von 2,05 Euro

verhandeln. Auch die von den Apothekern angeführten Kostensteigerungen

aus den Jahren 2011 und 2012 dürfen aus Sicht der Kassen bei den

Verhandlungen nicht berücksichtigt werden. Den Bayerischen

Apothekerverband (BAV) ärgert die Argumentation.

Die Apotheker hatten mehrfach betont, dass die Verhandlungsbasis bei 1,75 Euro liegen müsse – und hatten sich dafür Zustimmung aus der Politik geholt. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), hatte zuletzt außerdem klar gestellt, dass der Abschlag aus seiner Sicht um 50 Cent reduziert werden müsse. Sein Argument waren die Kostensteigerungen der Apotheken aus den Jahren 2011 und 2012.

Die Kassen wollen dieses Argument aber nicht gelten lassen. Auf Nachfrage war beim GKV-Spitzenverband niemand zu erreichen. Allerdings dürften sich die Kassen in den Verhandlungen auf die Verordnung zur Anpassung des Fixhonorars beziehen. In der Begründung hatte die Regierung klar gestellt, dass die Kostensteigerungen nicht doppelt angerechnet werden dürften.


Aus Sicht des BAV war der Zwangsrabatt von 2,05 Euro von der Politik für die Jahre 2011 und 2012 als „Sonderopfer“ festgelegt worden. „Das ist indiskutabel und eine völlige Missachtung der gesetzlichen Lage und der Leistungen, die Apotheker für die Kassen erbringen“, so der Verbandschef Dr. Hans-Peter Hubmann.

„Die Krankenkassen bürden den Apotheken seit Jahren immer mehr bürokratische Frondienste auf. Gleichzeitig wollen sie ihnen zusätzlich über den Zwangsrabatt immer mehr Geld wegnehmen“, sagt Hubmann. Anstatt sich am Lohn derer zu vergreifen, die die Arbeit leisteten, sollten die Kassen besser ihre eigenen Verwaltungskosten auf den Prüfstand stellen.

Hubmann stellte allerdings klar, dass er nicht „am Instrument des Kassenrabattes als solchem“ rütteln wolle. „Schließlich setzen wir immer noch auf einen fairen Umgang mit den Kassen als Geschäftspartner. Aber auch wir wollen fair behandelt werden. Der Abschlag muss leistungsgerecht angepasst werden“, so die Forderung des BAV.


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