Die Krankenkassen haben eine Wirkung der Homöopathie nachgewiesen: Sie lockt Mitglieder an. Deswegen bieten viele Versicherungen die Erstattung als Satzungsleistung an. Doch die AOK Bremen hatte bei der Bewerbung ihrer Angebote etwas übertrieben und damit die Wettbewerbszentrale auf den Plan gerufen.
Die Wettbewerbszentrale hatte einen Radiospot einer Krankenkasse als irreführend beanstandet. Darin hieß es unter anderem: „Ob Zahnreinigung, Homöopathie oder Reiseschutz-Impfung – wir zahlen, was dir gut tut.“ Tatsächlich erhielten Mitglieder laut Wettbewerbszentrale nur eine anteilige Erstattungen: Homöopathische Behandlungen werden nur bis zu 80 Prozent erstattet. Für die Zahnreinigung ist der Erstattungsbetrag auf 40 Euro begrenzt.
Die Einschränkungen ergeben sich zwar aus der Satzung der Kasse, wurden im Radiospot aber nicht genannt. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale rechnet der Verbraucher mit einer derartigen Beschränkung aber nicht. Die Kasse wurde abgemahnt, schließlich traf man sich vor Gericht.
Die Krankenkasse argumentierte, dass sie keine unbegrenzte Kostenübernahme verspreche. Der Verbraucher wisse, dass eine Krankenkasse nicht alle Leistungen übernehme, die aus seiner subjektiven Sicht „gut tun“. Und außerdem sei auf die Internetseite mit den vollständigen Informationen verwiesen worden.
Doch das überzeugte die Richter am Landgericht Bremen nicht. Nach der Darstellung der Wettbewerbszentrale deuteten sie in der mündlichen Verhandlung an, dass sie der Klage stattgeben würden. Daraufhin habe die AOK den Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale anerkannt. Damit erging ein sogenanntes Anerkenntnisurteil.
Die Frage, ob Krankenkassen überhaupt homöopathische Arzneimittel als Satzungsleistung erstattet sollten, wurde unlängst wieder breit und gewohnt hitzig debattiert. Vor allem innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist das das Thema umstritten. Während der Debatten der vergangenen Jahre hatten es die Grünen nicht geschafft, einen einheitlichen Standpunkt zu vertreten, auch parteiintern verläuft die Konfliktlinie zwischen den Verfechtern strenger Evidenz und denen, die auf Erfahrungswerte in der Behandlung setzen.
Bei der Delegiertenkonferenz im November fand sie Partei einen Kompromiss: Eine Kommission soll einen Standpunkt für die gesamte Partei erarbeiten und dabei Grundfragen wie die Rolle der Evidenz für die Erstattung von Arzneimitteln durch die Kassen erörtern.
Doch die Arbeit der Kommission soll weit über das Thema Evidenz hinausgehen. Auch beim Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen scheinen die Grünen nämlich noch Klärungsbedarf zu haben; sie wollen einen grundsätzlichen Standpunkt zum Thema „sprechende Medizin“ erarbeiten. Gemeint ist damit die Zeit, die im Gesundheitswesen zur Verfügung steht für das Schildern der Symptome sowie für Aufklärung und Beratung zwischen Patienten und Behandelnden – kurz: analoge Medizin im Gegensatz zu Telemedizin und Online-Behandlung.
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