Wettbewerbsrecht

Kartellrecht „light“ für Kassen

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Berlin -

Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung die Krankenkassen dem Kartellrecht unterstellen. Die Kassen laufen Sturm gegen die Regelung. Mit erstem Erfolg: Einem Bericht der „Welt“ zufolge soll das Kartellamt die Kassen in Zukunft zwar stärker beaufsichtigen dürfen. Allerdings sollen auch in Zukunft Kooperationen einzelner Kassen möglich sein, ohne dass die Behörde eingeschaltet wird.

 

Mit der GWB-Novelle soll das Bundeskartellamt ermächtigt werden, Absprachen von Krankenkassen zu verfolgen. Auch für die Fusionskontrolle wäre die Bonner Behörde dann zuständig. Außerdem könnten sich Kassen künftig gegenseitig wettbewerbsrechtlich abmahnen. Nur die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Kooperationen, etwa im Bereich der Festbeträge für Medikamente, sollen nicht verfolgt werden dürfen.

Der GKV-Spitzenverband hatte angemerkt, dass eine solche Regelung den Versorgungsauftrag gefährden könne. Schließlich könnten im Kartellrecht alle Verhaltensweisen, Beschlüsse und Entscheidungen geahndet werden.

Dem Bericht zufolge hat die Kritik des Kassenverbandes Früchte getragen: In einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt es demnach: „Um der öffentlichen Kritik der Krankenkassen zu begegnen und Missverständnissen vorzubeugen, erscheint es sinnvoll, eine klarstellende Ergänzung vorzunehmen.“ Bei der kartellrechtlichen Beurteilung der Kassen solle das Kartellamt daher insbesondere den Versorgungsauftrag der Kassen berücksichtigen. Der Hinweis gelte auch für die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), heißt es in dem Papier.

Der Änderungsantrag des BMG soll dem Bericht zufolge spätestens Ende dieses Monats im Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss beraten werden.

 

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