Bundessozialgericht

Kartellamt verliert gegen Kassen dpa, 28.09.2010 18:48 Uhr

Kassel - 

Im Rechtsstreit zwischen Krankenkassen und Bundeskartellamt über die Erhebung von Zusatzbeiträgen sind die Landessozialgerichte (LSG) zuständig. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG). Nachdem acht Kassen die Zusatzbeiträge im Januar gemeinsam angekündigt hatten, hatte das Kartellamt Unterlagen wegen des Anfangsverdachts einer „unzulässigen Preisabsprache zwischen Unternehmen“ gefordert.

Drei Kassen wehrten sich dagegen vor den LSG Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Das Kartellamt wollte den Rechtsstreit jedoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandeln lassen. Dies wies das BSG zurück.

Die Bundesrichter argumentierten, der Streit betreffe die Reichweite des Selbstverwaltungsrechts der Krankenkassen. Es sei „ein öffentlich-rechtlicher Streit in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der zwingend und ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet ist“. Die LSG müssen nun entscheiden, ob das Kartellamt berechtigt ist, die Auskünfte von den Kassen einzufordern.

Laut Sozialgesetzbuch dürfen die Krankenkassen einen pauschalen Zusatzbeitrag von den Versicherten erheben, wenn sie mit dem ihnen zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen.