Zusatzbeiträge

Kartellamt schreibt an Kassen

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Wegen der Zusatzbeiträge hat das Bundeskartellamt am 17. Februar Verfahren gegen neun Krankenkassen eingeleitet. Die Behörde prüft eigenen Angaben zufolge, ob die Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben, als sie Ende Januar gemeinsam ankündigten, Zusatzbeiträge zu erheben.

Gegenstand des Verwaltungsverfahrens sei die Frage, ob der Festlegung und der Bekanntgabe der Zusatzbeiträge verbotene Kartellabsprachen zu Grunde gelegen haben. Das Bundeskartellamt prüfe aber nicht die Angemessenheit der angekündigten Zusatzbeiträge, hieß es. Die förmlichen Auskunftsbeschlüsse müssen die Kassen binnen drei Wochen beantworten.

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