Rabattverträge

Kartellamt beobachtet AOK noch

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Berlin -

Das Bundeskartellamt soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig wieder Fusionen von Krankenkassen kontrollieren. Auch bei den Rabattverträgen will die Behörde die Marktmacht der Kassen begrenzen. Bislang schaut man den großen Ausschreibungen der AOK nur zu.

 

Kartellamtschef Andreas Mundt hatte zuletzt in einem Interview auf die Notwendigkeit von Grenzen bei den Rabattverträgen hingewiesen, da die AOKen sonst mit einem Marktanteil von rund 40 Prozent zusammen ausschreiben könnten. Die Ortskrankenkassen tun dies jedoch schon heute. Das Bundesgebiet wird dabei zwar in Regionallose aufgeteilt, meistens gewinnt jedoch ein Hersteller sämtliche Lose eines Wirkstoffs.

Beim Bundeskartellamt hieß es dazu auf Nachfrage: „Wir beobachten die Ausschreibungspraxis der AOKen. Eine eingehende Prüfung hat bislang noch nicht stattgefunden.“

Sollte sich die Bonner Behörde jedoch eingehender mit den Verträgen befassen, kommt es dem Sprecher zufolge nicht nur darauf an, dass die Ausschreibung formal korrekt war. Entscheidend für die Bewertung der Marktmacht der AOK wäre dann auch die Verteilung der Rabattpartner: „Für eine umfassende Bewertung der Nachfragemacht und wettbewerbliche Analyse der Ausschreibungspraxis müsste man unter anderem auch die Ergebnisse der Ausschreibungen berücksichtigen“, sagte der Sprecher.

Zumindest vergaberechtlich sind die Verträge der AOK anscheinend in Ordnung. Wie andere Kassen musste die AOK ihre Ausschreibungen in der Vergangenheit vor der Vergabekammer des Bundes oft gegen Angriffe der Hersteller verteidigen. Bei den letzten Rabattrunden war der Widerstand der Hersteller jedoch nur noch minimal gewesen. Die Vergabekammer ist ebenfalls beim Bundeskartellamt angesiedelt.

 

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