Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts prüft am 10. Dezember Verfassungsbeschwerden gegen das im Jahr 2007 in Kraft getretene GKV-WSG. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Fünf private Krankenversicherungen sowie drei Bürger sehen durch die Gesundheitsreform ihre Grundrechte verletzt. Im Kern geht es um den neu eingeführten Basistarif sowie die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen.
Die privaten Krankenversicherer machen laut Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des allgemeinen Freiheitsgrundrechts, des Gleichheitsgrundsatzes, der Berufsfreiheit und des Eigentumsrechts geltend. Sie kritisieren hauptsächlich den Kontrahierungszwang im Basistarif: Mit dem GKV-WSG müssen sie einen Tarif anbieten, der weitgehend dem Leistungskatalog der Krankenkassen entspricht. Für diesen Tarif bseteht ein Kontrahierungszwang.
Darüber hinaus wenden sich die Privatversicherer mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Portablilität der Altersrückstellung bei einem Wechsel des Versicherers sowie Vorschriften in der Kalkulationsverordnung. Schließlich werden Vorschriften, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, als verfassungswidrig angesehen.
Eine Beschwerdeführerin unter den klagenden Privatpersonen ist selbständig und leidet unter einer schweren chronischen Erkrankung, ein anderer ist Beamter und hat im Jahr hohe Aufwendungen für Zahnersatzleistungen gehabt. Der dritte Beschwerdeführer war laut Gericht zunächst als Angestellter beschäftigt, ab 1999 freiberuflich tätig und privat versichert und hat im November 2007 eine abhängige Beschäftigung aufgenommen. Er kritisiert unter anderem, dass er durch den Versicherungszwang in der gesetzlichen Krankenversicherung in seinem allgemeinen Freiheitsgrundrecht verletzt sei.
Zwei der Beschwerdeführer rügen die vorgesehene Übertragbarkeit der Altersrückstellungen, weil sie aufgrund eines zu befürchtenden Abgangs von Personen mit guter Risikoprognose aus ihrer privaten Krankenversicherung erhebliche Prämienerhöhungen in Kauf nehmen müssten.
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