GKV

Lauterbach: Parität bei Kassenbeiträgen

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Berlin -

Die SPD strebt die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge an, also einer Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Dafür müssten jetzt die Weichen gestellt werden, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Professor Dr. Karl Lauterbach in einer Debatte im Bundestag.

Das Einfrieren des Arbeitgeberanteils und die damit verbundenen Sonderleistungen der Beitragszahler seien in Zeiten einer schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt mit fünf Millionen Erwerbslosen berechtigt gewesen. Heute müsse man angesichts der guten konjunkturellen Lage wie in allen anderen Sozialbereichen zur Parität zurückkehren, damit die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auch von den Arbeitgebern gleichermaßen mitgetragen würden.

Der allgemeine Beitragssatz, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen, liegt bei 14,6 Prozent. Dazu können die Krankenkassen je nach Finanzlage einen Zusatzbeitrag erheben, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für 2016 auf durchschnittlich 1,1 Prozentpunkte beziffert. Der durchschnittliche Gesamtbeitragssatz liegt damit bei 15,7 Prozent. Kostensteigerungen werden mit dieser Systematik in erster Linie von den Beitragszahlern geschultert.

Die Opposition will ebenfalls zurück zur paritätischen Beitragsfinanzierung. CDU, CSU und SPD hatten aber in ihrem Koalitionsvertrag diese Systematik für die laufende Legislatur festgeschrieben.

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