EuGH-Spezial

Kapitalgesellschaften ohne Gewissen

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Der italienische Generalstaatsanwalt Giuseppe Fiengo ließ sich nicht auf eine Diskussion um Details ein, sondern stellte in seinem Vortrag die Frage, warum überhaupt über die Apotheken diskutiert werde. „Wer hat denn gesagt, dass die Apotheken liberalisiert werden müssen? Die Niederlassungsfreiheit kann doch nicht bedeuten, dass, nur weil ein Land seinen Markt freigibt, alle anderen Länder das auch tun müssen.“

Fiengo wies darauf hin, dass der Vertrag von Lissabon nicht die wirtschaftlichen Freiheiten über alle anderen Freiheiten stelle. „Reden wir hier also über Gesellschaftsrecht oder reden wir über das subjektive Recht auf Gesundheit, das jeder Bürger hat?,“ so Fiengo weiter.

Dem Anwalt zufolge sind die Apotheken eine eigene Welt mit eigenen Regeln, bei denen es dem italienischen Gesetzgeber vor allem darum geht, eine Konzentration von Macht und Befugnissen bei der Arzneimittelversorgung zu verhindern: „Wir haben, wenn man so will, das weniger anfällige System gewählt - als reine Vorsichtsmaßnahme.“ Nur so ließe sich die Disziplin der Apotheken gewährleisten.

„Kapitalgesellschaften haben auch Fachwissen, aber kein Gewissen. Das brauchen sie auch nicht.“ Laut Fiengo sind Kapitalgesellschaften als juristische Personen nicht zu fassen, wenn es um die Kontrolle der ausgeübten Tätigkeiten geht. „Wir haben in Italien schon einen Großhändler, der zugleich Hersteller ist“, mahnte Fiengo.

Die von der Kommission kritisierte Inkoheränz des italienischen Systems wies Fiengo zurück: „Wir diskriminieren nicht! Wir haben ein offenes und progressives System, das vielleicht nicht perfekt ist, aber legitim.“ Die Vielfalt der Systeme sei ein Element des Reichtums in Europa. „Die Apotheken sind ein wesentliches Element in der Dynamik eines Landes. Deshalb darf es auch nicht nur ein einziges Modell in Europa geben“, so Fiengo. „Vielfalt muss möglich sein, denn Pluralismus schafft Reichtum.“

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