Nordrhein

Koalition für Engelen APOTHEKE ADHOC, 20.08.2014 12:05 Uhr

Berlin - 

Lutz Engelen wird voraussichtlich Präsident der Apothekerkammer Nordrhein bleiben: Nach Angaben der Oppositions-Liste „Schweigende M(ehrheit) ist die Basis“ haben sich inzwischen nahezu alle Listen zu einer großen Koalition verabredet. Diese wolle bei der konstituierenden Sitzung in der kommenden Woche Engelen zum Kammerpräsidenten wählen.

Die „Aktive Liste Zukunft“ von Engelen hatte bei der Wahl zwar die meisten Stimmen erhalten, aber sieben Sitze in der Kammerversammlung verloren. Von den 121 Sitzen besetzt die Gruppe künftig 31. Zweitstärkste Fraktion ist mit 21 Sitzen die neue Liste „Handeln schafft Zukunft“, ein Zusammenschluss von Vorstandsmitgliedern, die sich von der Aktiven Liste abgespalten hatten. Engelen ist damit mehr denn je auf Koalitionen angewiesen.

Eine solche hat sich aus Sicht der Liste „Schweigende M“ bereits gebildet: Bis auf die Liste „Handeln schafft Zukunft“ und die Fraktionsgemeinschaft „Schweigende M“ und „Pharmazie Leben“, hätten sich alle Listen, die zur Kammerwahl angetreten seien, auf eine Koalition verständigt. Von dieser Koalition sei bislang nichts nach außen kommuniziert worden, kritisiert die „Schweigende M“.

Von den 121 Mitgliedern der Kammerversammlung kommen 62 aus dem Wahlkreis Köln und 59 aus dem Wahlkreis Düsseldorf. Angetreten waren acht beziehungsweise neun verschiedene Listen – fünf davon in beiden Wahlkreisen. Die „Liste der Erfahrung“ ist mit 18 Delegierten vertreten, die „Schweigende M“ mit zehn und „Pharmazie Leben“ mit vier. Deren Spitzenkandidat Dr. Jürgen Strahl hatte sich im Vorfeld als Nachfolger für Engelen ins Spiel gebracht.

Der Präsident wird – zusammen mit seinem Vize, dem Kammervorstand und den Ausschussmitgliedern – bei der konstituierenden Sitzung am 27. August gewählt. In dieser Sitzung wollen „Schweigende M“ und „Pharmazie Leben“ auch eine Resolution zum Thema Cannabis in der Medizin verabschieden.

Die Apotheker wollen den Gesetzgeber auffordern, die Versorgung besonderer Patientengruppen mit Cannabis in Medizinalqualität sicherzustellen. „Wir halten den Eigenanbau von Cannabis, ungeachtet der nach wie vor bestehenden unklaren rechtlichen Lage, durch die betroffenen Patienten selbst für völlig ungeeignet, da die Qualität und die Sicherheit des Wirkstoffes THC für die Patienten so nicht gewährleistet werden kann“, heißt es in dem Resolutionsentwurf.

Um stets höchste Qualität und eine gleichbleibende Dosierung zu garantieren, habe der Gesetzgeber die Arzneimittelversorgung den Apotheken übertragen. Die Verordnung von Cannabis in Medizinalqualität sei nur auf der Grundlage der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung möglich, betonen die Apotheker. „Nur die Apotheke kann der Ort sein, in dem das Arzneimittel dem Patienten verantwortungsbewusst übergeben wird.“