Brandenburg will ApBetrO zerschießen Benjamin Rohrer, 19.06.2013 15:24 Uhr
Die Landesapothekerkammer Brandenburg (LAK) wird sich beim kommenden Deutschen Apothekertag (DAT) für eine umfassende Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) einsetzen. Die Delegierten haben bei der heutigen Kammerversammlung in Potsdam 18 Anträge durchgewinkt, die laut LAK eine Entbürokratisierung der ApBetrO bewirken sollen. Einige Passagen, wie beispielsweise die Vorgaben zur Barrierefreiheit, sollen komplett gestrichen werden. Die Anträge resultieren aus einer Mitgliederbefragung, bei der sich die Apotheker des Landes mehrheitlich kritisch zur ApBetrO äußerten.
Insbesondere die neu aufgenommenen Regelungen zur Barrierefreiheit wurden von den Delegierten kritisiert. Schon in der Mitgliederbefragung, an der sich 340 der 589 brandenburgischen Apotheken beteiligt hatten, hatten sich 289 Pharmazeuten für eine Streichung des Paragraphen ausgesprochen. Die Begründung der Kammer: Der Bestandsschutz sei nicht geregelt. „Das könnte als enteignungsgleicher Eingriff in das Vermögen des Inhabers betrachtet werden“, heißt es in dem Antrag. Selbst wenn die Barrierefreiheit nicht gestrichen werden könne, müsse ein Bestandsschutz aufgenommen werden.
Um die Apotheker vor bürokratischer Mehrarbeit zu schützen, fordert die Kammer zudem die Streichung einiger neuer Dokumentationspflichten: Darunter die Hygienemaßnahmen und die neue Dokumentation bei der Plausibilitätsprüfung. Auch die neue Pflicht, Patient und Verordner bei Rezepturen schriftlich festzuhalten, sei überflüssig. Auch die Anforderung, die Dokumentationen mindestens ein Jahr aufzubewahren, müsse heraus genommen werden. Die Kammer befürchtet einen „1000-Meter-Stapel“ von Papier.
Brandenburgs Apotheker sorgen sich durch diverse Neuerungen zudem um die Qualität der Arzneimittelversorgung. So solle beispielsweise die Anforderung, die Ergebnisqualität jeder einzelnen Defektur zu überprüfen, abgeändert werden. Sonst werde diese Variante der Arzneimittelherstellung in der Apotheke sterben, prophezeit die Kammer. Die LAK schlägt daher vor, die Anforderungen zu flexibilisieren.
Eine schlechtere Versorgung könnte laut LAK ebenfalls durch die neuen Pflichten im Bereich der Schmerzpumpen entstehen. In Brandenburg versorgen derzeit sieben öffentliche und 15 Krankenhausapotheken Schmerzpatienten mit sterilen Pumpen. Laut ApBetrO sollen die Pumpen nur noch nach Industriestandard befüllt werden dürfen. Laut Kammer sind die Investitionskosten für den entsprechenden Umbau nicht zu tragen. Die LAK beantragt daher, die Anforderungen wieder abzusenken.
Ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) solle zudem nur auf freiwilliger Basis betrieben werden. Die Vorteile stünden in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand. Laut novellierter ApBetrO sollen die Pharmazeuten zudem einige neue Notfallmedikamente vorrätig haben. Auch dieser Passus soll der LAK zufolge gestrichen werden, weil den Apothekern für sehr selten vorkommende Fälle Kosten entstünden und die meisten dieser Präparate ohnehin in Klinikapotheken abgegeben würden.
Gleiches gilt für die neuen Pflichten, Kathether vorrätig zu halten und Opioide in transdermaler Darreichungsform kurzfristig beschaffen zu können. Auch die neue Forderung nach einem „Teearbeitsplatz“, an dem Tees gesondert hergestellt werden, müsse entfernt werden.
Kein Bedarf besteht aus Sicht der LAK für die Neuregelung hinsichtlich des Bezugsverbots. In der neuen ApBetrO wird diesbezüglich eine Ausnahme für Filialverbünde geschaffen: Filialapotheker sollen innerhalb ihres Verbundes Arzneimittel frei verbringen dürfen. Die LAK hält dies für überflüssig, weil der Apotheker sich selber keine Verfügungsgewalt erteilen könne.