Auf gravierende Bedenken von Kammern und Verbänden ist der Plan B von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der ABDA-Mitgliederversammlung gestoßen. Laut ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wurden erhebliche Zweifel an der rechtssicheren gesetzlichen Umsetzung der Vorschläge geäußert. Bedenken bestehen auch hinsichtlich der Vertragstreue der ausländischen Versender. Auch der ABDA-Präsident selbst sieht noch „Knackpunkte“. Ob Spahns Plan B am 17. Januar in der nächsten ABDA-Mitgliederversammlung eine Mehrheit findet, ist offen.
„Es liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns“, fasste Schmidt die Stimmung der Mitgliederversammlung zusammen. Er habe Kammer und Verbänden empfohlen, den eingeschlagenen Weg der Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiterzuverfolgen. Es habe keine Stimmen für einen sofortigen Abbruch gegeben. Eine Probeabstimmung gab es allerdings auch nicht.
In der Mitgliederversammlung habe Spahn deutlicher als bisher klargestellt, dass er keine Chancen für eine politische Umsetzung des Rx-Versandverbotes in der Regierung und im Parlament sehe. Auch Spahn wolle das Verbot nicht, sagte der ABDA-Präsident, er halte das für nicht zeitgemäß und dauerhaft tragfähig. Mit Spahn teile er aber das „gemeinsame Zielbild“, dass Präsenzapotheken in Deutschland der „Normalfall“ der Arzneimittelversorgung bleiben sollen und der Versand die Ausnahme.
Zentraler Punkt in der Debatte mit Kammern und Verbänden und „extrem schwer zu schlucken“ sei vor allem die Aufgabe der Gleichpreisigkeit durch die Rx-Boni ausländischer Versender, sagte Schmidt. Spahn erwarte hier von den Apothekern „Kompromissfähigkeit“. Dass bedeute allerdings einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil für EU-Versender. Darüber sei in der Mitgliederversammlung „stundenlang“ ohne endgültige Lösung diskutiert worden.
Grundsätzlich begrüßt worden sei die Begrenzung des Marktanteils von EU-Versendern auf 5 Prozent. Allerdings gebe es auch hier erhebliche Bedenken hinsichtlich der rechtssicheren Umsetzung und politischer Durchsetzbarkeit. Spahn habe versichert, dass das rechtssicher gesetzlich verankert werden könne. Dazu müsse das BMG bis zum 17. Januar konkrete Vorschläge vorlegen, so der ABDA-Präsident.
Auch die Auswirkungen der Vorschläge auf den deutschen Apothekenmarkt seien noch zu klären: Stichwort Inländerdiskriminierung. Kammern und Verbände äußerten die Befürchtung, dass inländische Versender auch die Gewährung von Boni fordern werden. Schmidt: „Das wäre eine dramatische Veränderung der Lage.“ Die Gleichpreisigkeit innerhalb Deutschlands sei ein noch höheres Gut als im Verhältnis zu ausländischen Angeboten. Diese Frage müsse eindeutig geklärt werden.
Allerdings sieht der ABDA-Präsident auch Positives in Spahns Angebot: Es biete die Chance, endlich einen Ausweg aus der Honorarsackgasse zu finden. „Das ist ein wichtiger Zukunftsfaktor“, sagte Schmidt. Er habe daher Kammern und Verbände gebeten, Spahn Vorschläge in ihren Gremien zu diskutieren, auch wenn noch viele Fragen offen seien. Der ABDA-Präsident äußerte Zweifel, dass angesichts der Vielzahl der offenen Punkte die Mitgliederversammlung am 17. Januar einen Beschluss fassen könne. Es bestünden zudem erhebliche Zweifel an der Rechtstreue von DocMorris, sich an einen Boni-Deckel zu halten, sagte Schmidt. Spahn habe erklärt, bei Verstößen Sanktionen vorzusehen.
Keine Probleme sieht der ABDA-Präsident, die angebotenen 240 Millionen Euro für Dienstleistungen unter den Apotheken zu verteilen. Es gehe um Dienstleistungen, die jede Apotheke erbringen könne wie Prävention, Tabakentwöhnung, Impfberatung und Beratung für die ambulante häusliche Pflege.
Falls Spahns Plan B in der ABDA-Mitgliederversammlung scheitern sollte, sieht Schmidt keinen Grund für persönliche Konsequenzen. Er räumte in diesem Zusammenhang ein, an der Erarbeitung des Plans B in den letzten Monaten beteiligt gewesen zu sein. Daher habe er sich jetzt „persönlich dafür ausgesprochen, weitere Gespräche zu führen“. Er sehe aber die Frage der Umsetzung des Rx-Versandverbots nicht als „Schicksalsfrage“ für die Apotheker so wie die Entscheidung im Jahr 2003/04 zur Umstellung der Honorierung. „Für mich ist der echte Knackpunkt die praktikable Umsetzung der Marktanteilsbegrenzung des Versandhandels“, so Schmidt, „das ist extrem wichtig“.
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