Kammerbeitrag

Hamburg sucht nach Gerechtigkeit

, Uhr
Berlin -

In Hamburg beschäftigt sich die Apothekerkammer auch in diesem Jahr mit

den Beiträgen ihrer Mitglieder. Seit die Aufsichtsbehörde eine Änderung

der Beitragsordnung gefordert hat, grübelt man in der Hansestadt, wie

man von den Pauschalen wegkommt, ohne die Angestellten allzu sehr zu

belasten. Jetzt nimmt der Vorstand einen neuen Anlauf: Auf der

Kammerversammlung am kommenden Montag stehen zwei Vorschläge zur

Diskussion, mit denen die individuelle Leistungsfähigkeit stärker

berücksichtigt werden soll.

Derzeit zahlen in Hamburg alle Kammermitglieder einen Grundbeitrag von 20 Euro pro Monat, das macht 240 Euro im Jahr. Für Selbstständige kommt ein Betriebsstättenbeitrag dazu: 150 Euro für jede Hauptapotheke und 100 Euro für jede Filiale pro Monat. Entsprechend kommen die Inhaber für circa 80 Prozent des Volumens auf, obwohl sie nur ein Viertel der Mitglieder stellen.

Vor einem Jahr scheiterte ein Vorstoß, einen einheitlichen Hebesatz von 1,38 Prozent auf das Bruttoeinkommen einzuführen. Denn für die Angestellten wäre es ab 1450 Euro teurer geworden; bei einem Gehalt von 2900 Euro hätten die Approbierten doppelt so viel zahlen müssen wie bislang. Im Juni lehnte bei einer eigens anberaumten Kammerversammlung die Mehrheit der rund 400 anwesenden Mitglieder den Vorschlag ab.

Jetzt hat die eingesetzte Kommission zwei neue Konzepte erarbeitet, die der Vorstand geprüft hat und jetzt zur Abstimmung stellt: Entweder sollen zwei unterschiedliche Hebesätze eingeführt werden, die sich jeweils an der Umsatzsteuerzahllast orientieren, oder es bleibt bei einer Pauschale, die ebenfalls durch einen prozentualen Satz auf das Bruttoeinkommen aufgefüllt wird.

Zahlen gibt es noch keine, im Kern geht es aber darum, die Verteilung zwischen Selbstständigen und Angestellten beizubehalten und nur innerhalb der beiden Gruppen eine gerechtere Verteilung herbeizuführen. Eine ähnliche Lösung gibt es bereits im Saarland, wo ebenfalls die – mit dem Rohertrag korrelierenden – Umsatzsteuervorauszahlungen an das Finanzamt zugrunde gelegt werden. In Bayern war dagegen zuletzt ein Antrag gescheitert, den Beitrag nicht mehr nach Umsatz, sondern nach Ertrag zu erheben.

Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen hofft, dass jetzt einer der beiden Vorschläge durchkommt und für den Haushalt 2014 zur Anwendung kommen kann. Denn durch die Dauerdebatte um die Beitragsbemessung herrscht bei der Kammer gewissermaßen „Beitragsstillstand“: „Wir müssen zu einer Lösung kommen, denn unser Haushalt ist Jahr für Jahr negativ und zehrt an unseren Rücklagen. Das ist ein Zustand, den ich persönlich nicht länger mittragen möchte.“

Jede Apothekerkammer legt selbst fest, wie die Beiträge erhoben werden. Bei den Beiträgen für selbstständige Apotheker orientieren sich die meisten Kammern am Umsatz. In Baden-Württemberg und Berlin gibt es zusätzlich einen Grundbeitrag. In Bremen und Hessen werden gestaffelte Fixbeiträge abhängig vom Umsatz erhoben. Schleswig-Holstein schließlich legt seit mehreren Jahrzehnten Fixbeiträge fest. Für angestellte Apotheker gelten bundesweit jährliche Fixbeträge, die zwischen 90 und 250 Euro liegen.

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