Die Landesapothekerkammer Hessen hat gute Nachrichten: Im kommenden Jahr wird der Kammerbeitrag aufgrund pandemiebedingter Mehreinnahmen um ein Viertel gesenkt.
Die zu entrichtenden Kammerbeiträge werden anhand des Umsatzes einer Apotheke berechnet, in Hessen bezieht man sich dabei auf den Gesamtumsatz des Vorvorjahres. „Durch die pandemiebedingten Sondereffekte, die zu Mehreinnahmen in den Apotheken geführt haben, sind auch die Kammerbeiträge der Apothekenleiter entsprechend gestiegen“, so Kammerpräsidentin Ursula Funke.
Da dieses „Mehr“ an Beitragseinnahmen von der Kammer nicht benötigt werde, habe der Vorstand der Delegiertenversammlung vorgeschlagen, es denen zurückzugeben, die es erwirtschaftet haben. Diesen Vorschlag hat die Delegiertenversammlung laut Funke ohne Gegenstimme angenommen.
Der Verwaltungsaufwand werde dabei möglichst gering gehalten, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen: „Einer der Quartalsbeiträge im Jahr 2023 wird nicht eingezogen“, so Funke, um welches Quartal es sich dabei handle, stehe noch nicht fest. Die Kammer wollte den Apothekenleiter:innen so etwas Entlastung verschaffen.
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