Auch in Berlin zahlen Apothekeninhaber künftig weniger Kammerbeitrag: Nach mehreren Jahren sinkt der umsatzabhängige Teil ab 2014 von 0,0004 auf 0,00035 Prozent. In der Hauptstadt werden neben einem Basisbeitrag von jährlich 330 Euro auch Umsatz und Rohertrag berücksichtigt. Am Beitragssatz für den Rohertragsanteil ändert sich nichts.
Der neue Beitragssatz wurde auf der Delegiertenversammlung beschlossen. Die Kammer will mit der Senkung die Umsatzsteigerungen in den Apotheken ausgleichen. Alle Mitglieder sollten einen konstanten Beitrag zahlen, sagte Kammerpräsident Dr. Christian Belgardt. „Daher müssen, wenn man ehrlich rechnet, die Beitragsfaktoren für die Apothekeninhaber regelmäßig angepasst werden.“
In den vergangenen Jahren wurde beim Kammerbeitrag demnach der Rohertragsverlust durch Umsatzsteigerungen ausgeglichen. Zuletzt seien die Erlöse in den Apotheken aber stärker gestiegen. Umsatz- und Rohertragsanteil machen jeweils 40 Prozent des Beitrages aus. Der Rest entfällt auf die jährliche Pauschale. Vom Rohertrag fließen jährlich 0,0017 Prozent in den Kammerbeitrag.
Angestellte Apotheker zahlen in Berlin weiterhin 198 Euro pro Jahr. Der Betrag kann rückwirkend anteilig erstattet werden, wenn das Jahreseinkommen unter 20.000 Euro beziehungsweise 6000 Euro liegt.
Für das kommende Jahr hat die Kammer einen Haushalt in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro verabschiedet. In Berlin sollen die pharmazeutischen Angebote zur Verbesserung der Qualität weiter ausgebaut werden. Im Fokus stehen dabei Qualitätsmanagement nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), Rezepturqualität, Beratung und die Verbesserung des praktikumsbegleitenden Unterrichts.
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