Der Norden bittet zur Kasse Lothar Klein, 08.11.2016 18:15 Uhr
In Hamburg und Schleswig-Holstein müssen sich die Apotheker auf steigende Kammerbeiträge einrichten: Heute Abend soll die Kammerversammlung in Hamburg eine einmalige Beitragserhöhung beschließen. Und in Schleswig-Holstein soll der Kammerbeitrag pro Jahr 400 Euro teurer werden. Dort sollen die Mitglieder am 16. November abstimmen. Im Norden steht auch die Kürzung des Rechnungszinssatzes für die Apothekerversorgung auf dem Plan.
Im Hamburg soll die umsatzbezogene Beitragsstaffelung bestehen bleiben. Der jeweilige „Betriebsstättenbeitrag“ soll jedoch um 20 Prozent steigen. Für eine Apotheke mit einem Jahresnettoumsatz von ab zwei Millionen Euro soll der Monatsbeitrag auf 180 Euro steigen. Apotheken mit mehr als drei Millionen Euro sollen 300 Euro monatlich an die Kammer überweisen. Der Beitrag steigt laut Tabelle der Kammer kontinuierlich bis auf den Höchstsatz von 2745 Euro pro Monat für Apotheken mit einem Nettoumsatz ab 640 Millionen Euro. Für umsatzschwache Apotheken unter 500.000 Euro jährlich entfällt der Kammerbeitrag.
Apothekeninhaber, -pächter oder -verwalter sollen zudem einen „Grundbetrag“ von 25 Euro monatlich an die Kammer abführen. Angestellte Kammermitglieder sollen ebenfalls 25 Euro monatlich zahlen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung zwischen 10 und 25 Stunden sinkt der Grundbeitrag auf 12,50 Euro im Monat. Wer unter zehn Wochenstunden angestellt arbeitet, soll nur noch 6,25 Euro Grundbeitrag zahlen.
Begründet wird die geplante Beitragserhöhung mit der „Neuprogrammierung der Mitgliederverwaltung“ und notwendigen Rückstellungen für eventuelle Mehrwertsteuerforderungen. „Beides sind einmalige Aufwendungen, die ausschließlich im Jahr 2017 entstehen“, heißt es in den Erläuterungen zur Tagesordnung.
Auch in Schleswig-Holstein fordert die Kammer einen höheren Beitrag. Dort ist die Erhöhung unter TOP 4 der Tagesordnung „Haushalt“ verpackt. Derzeit zahlt jede Apotheke in Schleswig-Holstein als Kammerbeitrag einen Festbetrag von 1554 Euro pro Jahr. Das ist nach Kammerangaben der bundesweit niedrigste Beitrag. Damit kommt die Kammer des norddeutschen Bundeslandes aber nicht mehr aus. Allein an die Berliner ABDA-Zentrale muss die Kammer seit 2010 insgesamt 150.000 Euro mehr an Beitrag abführen.
Weil im gleichen Zeitraum aber knapp 60 Apotheken schlossen, sanken die Beitragseinnahmen zeitgleich um 90.000 Euro, rechnete Kammer-Geschäftsführer Frank Jaschkowski den Delegierten bereits auf der Mitgliederversammlung im Mai vor. Außerdem steigen die Ausgaben wegen des neuen Heilberufeausweises um weitere 40.000 Euro: Ab 2017 müsse der Kammerbeitrag daher um 400 auf 1954 Euro steigen, so der Vorschlag.
Außerdem soll die Kammerversammlung über die Pläne zur Absenkung des Rechnungszinses des Versorgungswerks Schleswig-Holstein entscheiden. Danach soll angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase der Rechnungszinssatz von derzeit 3,65 Prozent auf 2 Prozent sinken – bezogen auf die künftigen Beiträge aller Mitglieder. Geprüft hatte das Versorgungswerk mehrere Varianten zur Absenkung des Rechnungszinssatzes.
Stimmt die Mitgliederversammlung zu, sollen aktuelle Mitglieder der Apothekerversorgung künftig zwei Rechnungszinssätze erhalten: Für bereits gezahlte Beträge bleibt es beim Satz von 3,65 Prozent. Für Beiträge nach der Beschlussfassung soll dann der neue Rechnungszinssatz gelten. „Das führt verständlicherweise zu unmittelbaren Einschnitten in der Anwartschaft“, hieß es in der Vorlage im Frühjahr. Dadurch sinkt die Rentenprognose für einen 25-jährigen Neuzugang beim Versorgungswerk von derzeit 4010 Euro um ein Drittel auf nur noch 2700 Euro. Ältere Versicherte müssen mit entsprechend geringeren Abschlägen rechnen. Überschlagsmäßig gerechnet dürfte die Rentenprognose für einen 50-jährigen, langjährigen Versicherten um gut 12 Prozent oder 480 Euro im Monat sinken.