Mecklenburg-Vorpommern

Kammer will Landapotheken bei Notdienst entlasten

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Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern (AKMV) will ihr Notdienstsystem ändern: Vor allem auf dem Land sollen die Öffnungszeiten an den Bedarf angepasst und die Apotheken gleichzeitig entlastet werden. In Einzelfällen soll es eine erweiterte Rufbereitschaft geben können - die Apotheker hätten dann mehr als zehn Minuten, um die jeweilige Apotheke zu erreichen. Die neuen Regeln könnten frühestens Anfang 2012 umgesetzt werden. Zuvor muss Mitte Oktober die Kammerversammlung grünes Licht geben.

Derzeit muss in den 27 Notdienstbezirken mit mindestens fünf Apotheken reihum eine Apotheke 24 Stunden geöffnet haben. In den 31 Bezirken mit weniger Apotheken gibt es keinen durchgehenden Notdienst, sondern erweiterte Öffnungszeiten. Diese hängen vom Wochentag und der Apothekenanzahl ab: In Bezirken mit drei oder vier Apotheken hat jeweils eine Apotheke montags bis freitags bis 22 Uhr offen, samstags dauert der Dienst von 18 bis 22 Uhr. Sonntags sind vor- und nachmittags jeweils zwei Stunden vorgeschrieben. In Bezirken mit nur ein oder zwei Apotheken sind die erweiterten Öffnungszeiten kürzer. Laut Kammer müssen Patienten nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Kilometer weit fahren.

Die erweiterten Dienstzeiten sollen nur für Bezirke mit drei oder vier Apotheken reduziert werden - werktags um jeweils eine Stunde, am Wochenende auf jeweils eine Stunde. So soll die Belastung der ländlichen Apotheken verringert werden. „Statistische Erhebungen haben gezeigt, dass vor allem in den späten Abendstunden kaum Bedarf besteht“, sagt AKMV-Geschäftsführer Dr. Falk Wilhelm.

Die erweiterte Rufbereitschaft soll es nur für Apotheken geben, die in ländlichen Gebieten 24 Stunden Dienst haben - und auch dort nur bei individueller Genehmigung durch den Kammervorstand. Die Änderungen sollen bei Zustimmung der Kammerversammlung zunächst getestet und 2013 entsprechend angepasst werden.

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