Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein will sich für die Formulierung von Versorgungsleitlinien samt einer genaueren Aufgabenbeschreibungen für Apothekenbetriebe in den zugehörigen gesetzlichen Vorschriften einsetzen. Dafür haben sich die Mitglieder der Kammerversammlung am Mittwoch ausgesprochen. Wie in Nordrhein und Hamburg wurde auch in Schleswig-Holstein eine Resolution mit Blick auf das von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Apothekengesetz verabschiedet – die im Tonfall aber weniger bestimmt ist als die beiden vorherigen.
„Die Apothekerschaft des Landes Schleswig-Holstein fordert den Gesetzgeber auf, endlich eindeutige, nachhaltige und verlässliche Rahmenbedingungen für die gewünschte Rolle der Apotheken in der Arzneimittelversorgung zu schaffen“, heißt es in der Resolution. Ausgearbeitet wurde sie laut Geschäftsführer Frank Jaschkowski von Kammerpräsident Dr. Kai Chrstiansen. Sie sei vorher schon im Vorstand abgestimmt und dann ohne textliche Veränderungen einstimmig beschlossen worden.
Darin wird der momentanen Gesundheitspolitik indirekt eine Mitschuld an den Nachwuchsproblemen der Branche gegeben. „Die immerwährende Diskussion über neue Geschäftsmodelle, das zögerliche Umgehen mit klaren Umgehungsgeschäften, verbunden mit der überbordenden Bürokratie, stößt bereits jetzt die nächste Generation ab“, heißt es weiter. Diese müsse schließlich das große finanzielle und unternehmerische Risiko einer Selbstständigkeit wagen, um das flächendeckende Netz aus Vor-Ort-Apotheken auch weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Allzu große Illusionen über die politische Wirkkraft der Resolution hat Jaschkowski nicht. „Wir können natürlich schlecht direkt an Herrn Spahn oder Frau Merkel schreiben, aber ich hoffe, dass sie wenigstens über einen Verteiler bei den richtigen Stellen etwas Aufmerksamkeit erhält.“ Der Minister und sein wankendes Apothekengesetz waren natürlich auch Thema bei der Versammlung. Die dazu von der ABDA verabschiedeten Positionen unterstütze die Kammer im Wesentlichen, so Jaschkowski, auch „damit der Dialog mit dem Gesundheitsminister aufrecht erhalten werden kann“.
„Insgesamt hat sich die Kammer dafür ausgesprochen, das in den Plänen vorgesehene Dienstleistungshonorar zu bekommen – auch wenn das relativ wenig ist“, sagt Jaschkowski. Die Forderung nach uneingeschränkter Gleichpreisigkeit stehe aber weiterhin. Entsprechend hat sich die Kammer für die Wiedereinführung eines Rx-Versandverbotes und die Ablehnung der Streichung von § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG ausgesprochen.
Beim Thema Dienstleistungen wollen sich die Apotheker aus dem hohen Norden künftig für die Formulierung von Versorgungsleitlinien einsetzen. Das sei im Rahmen der Sitzung vom LAV-Vorsitzenden Dr. Peter Froese vorgeschlagen worden. „Auch wenn man der Meinung war, dass das vielleicht etwas spät kommt, würde es insgesamt begrüßt, wenn man etwas genauer beschreibt, was Apotheken eigentlich machen“, erklärt Jaschkowski. Die bisherigen Formulierungen seien nämlich unzureichend. „Im Gesetz steht lediglich, dass die Apotheke für die Versorgung mit Arzneimitteln zuständig ist. Das ist, als ob man schreibt, ein Journalist schreibt Artikel.“
Das ganze ist nicht so trivial, wie es klingen mag. Jaschkowski sieht darin einen wichtigen Schritt, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zukunftsfestigkeit zu gewährleisten. „Wir wollen, dass man die Vergütung von Dienstleistungen seriös beschreibt“, erklärt er. Das könne eine Voraussetzung für ein zukünftiges Honorarmodell sein. Angesichts der aktuellen Entwicklungen von den heutigen EU-Versendern über das E-Rezept bis zum erwarteten Einstieg von Amazon in den deutschen Arzneimittelmarkt müsse man sich mit Blick auf die Honorarfrage wappnen. „Ich halte Amazon für eine realistische immanente Gefahr“, so Jaschkoswki. „Deshalb ist es wichtig, das wir dieses Thema jetzt angehen.“
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