Delegiertenversammlung

Kammer stellt klar: Verlorene Wählerstimmen kein „Lapsus“

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Berlin -

Der Geschäftsführer der Apothekerkammer Berlin, Rainer Auerbach, sieht keine Mängel bei der Wahl der Delegiertenversammlung im Jahr 2015. Die Lücke in den Regeln der Wahlsatzung, die 2015 zur nachträglichen Umverteilung von vier Delegiertensitzen führte, sei kein „wahltechnischer Lapsus“. Er weist darauf hin, dass die Liste von Kammerpräsident Dr. Christian Belgardt nicht die absolute Mehrheit in der Delegiertenversammlung hat – weil die wiederum einen Abgeordneten hat, den die Apotheker gar nicht wählen dürfen.

Rückblick: Bei der Wahl zur Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin kam es im März 2015 zu einer Situation, die das Wahlrecht so offenbar nicht eingeplant hatte. Dr. Björn Wagner war als Einzelkandidat angetreten, seine Liste bestand nur aus ihm. Dennoch konnte der Pfizer-Angestellte 213 Kollegen überzeugen, ihn zu wählen – somit standen seiner Liste fünf Sitze zu. Wagner konnte die vier übrigen Plätze nicht besetzen, das Kammergesetz schreibt aber für die Delegiertenversammlung 45 Mitglieder vor. Was geschieht also, wenn einer Liste mehr Sitze zustehen, als sie Kandidaten hat? Eine Regelung für diesen nicht ganz abwegigen Fall gab es offenbar nicht.

Auerbach legt Wert auf die Feststellung, dass die Wahl trotzdem gesetzeskonform abgelaufen sei. Die Kammer hatte dennoch reagiert: Nach der Wahl hatte sich der Wahlausschuss mit der Aufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, abgestimmt, um eine Lösung für die Situation zu finden. Am Ende einigte man sich darauf, die Plätze, die Wagner nicht besetzen konnte, nach dem d‘Hondt‘schen Höchtszahlverfahren auf die anderen Listen zu verteilen: Die Liste „Offizin-Apotheke“ von Belgardt erhielt zwei Sitze, die anderen beiden Listen jeweils einen.

Die Stimmen von Apothekern, die Wagner gewählt hatten, landeten so bei den anderen Listen. Damit sich das nicht wiederholt, setzte die Delegiertenversammlung nach der Wahl eine Arbeitsgruppe zur Reform der Wahlregeln ein, die schließlich im Sommer 2017 ihre Ergebnisse präsentierte. „Um in Zukunft zu vermeiden, dass nicht besetzbare Sitze entstehen“, so Auerbach, sei dann mit einer Änderung der Wahlordnung die Mindestbewerberzahl für die Bildung von Wahlvorschlägen von einem auf vier Wahlberechtigte erhöht worden. „Die Änderung schließt eine Situation wie bei der Kammerwahl 2015 nicht aus, vermindert aber die Wahrscheinlichkeit, dass nicht besetzte Sitze entstehen und mindert, wenn der Fall dennoch eintreten sollte, die Anzahl der nicht besetzten Sitze.“

Hinzu komme, so betont Auerbach, dass Belgardts Liste 2015 auch nach der Verteilung der zuvor nicht besetzten Plätze nicht die absolute Mehrheit der Sitze in der Delegiertenversammlung erhalten habe. 46,4 Prozent der Stimmen reichten nach der Umverteilung zwar zur absoluten Mehrheit von 23 der 45 gewählten Delegierten. Zu diesen vorgeschriebenen 45 Delegierten kommt allerdings noch ein Hochschulvertreter. Der wird zwar nicht gewählt, sondern vom zuständigen Fachbereich der Freien Universität Berlin ernannt, hat aber die gleichen Rechte wie die gewählten Delegierten. „Somit hat die Liste Offizin-Apotheke mit 23 von 46 Sitzen keine Mehrheit in der Delegiertenversammlung“, stellt Auerbach klar.

Die Mehrheitsverhältnisse können sich ohnehin bald ändern, denn bis zum 20. März wird die neue Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin gewählt. Belgardts Liste bekommt gleich von zwei Seiten neue Konkurrenz: Zum einen tritt unter Führung von Annette Dunin von Przychowski eine neue Liste an, die durchaus Chancen hat, die Stimmen eines beträchtlichen Anteils der 5500 wahlberechtigten Apotheker einzusammeln: Mit der Liste „Hauptstadtapotheker“ wollen Dunin und ihre Mitstreiter vor allem die angestellten Apotheker ansprechen. 2015 war Dunin von Przychowski noch als Listenführerin der Liste „Aktive Apotheker*innen“ angetreten.

Zum anderen hat auch Wagner, anders als bei den letzten Wahlen, Mitstreiter um sich geschart – und hat deshalb mit seiner Liste 1 die Chance, diesmal alle Sitze zu erhalten, die ihm zustehen.

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