Saarland

Kammer senkt Beitrag und schließt Apotheke Lothar Klein, 15.11.2017 12:53 Uhr

Überschuss: Kammerpräsident Manfred Saar kann für 2018 den Beitrag für die Apotheker im Saarland senken. Foto: AK Saarland
Berlin - 

Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Lage der gut 300 Apotheken im Saarland hat die Kammerversammlung eine leichte Senkung des Pflichtbeitrags beschlossen. Für eine kleinere Apotheke sinkt somit der Jahresbeitrag um rund 1000 Euro. Auf der Kammerversammlung wurde zudem über eine anlaufende Studie der Uni Saarbrücken über einen leichter verständlichen Beipackzettel und über die Zwangsschließung einer Apotheke berichtet.

Die Senkung des Kammerbeitrag wurde nach Angaben der Kammer möglich, weil sich im laufenden Wirtschaftsjahr 2017 die Einnahmen besser entwickelt haben als erwartet. Bezogen auf die Umsatzsteuerzahllast der Apotheken sinkt daher für 2018 der Beitragssatz von 0,025 auf 0,023 Prozent. Der Kammerbeitrag wird im Saarland jedes Jahr mit dem Haushalt neu festgesetzt.

Im Saarland gibt es derzeit knapp über 300 Apotheken. Deren Zahl war im Jahr 2016 um 33 Apotheken oder knapp zehn Prozent gesunken. Vor zehn Jahren gab es im Saarland noch 360 Apotheken. Damit liegt Apothekendichte im Saarland immer noch über dem Bundesdurchschnitt. Auf 100.000 Einwohner kommen dort 31 Apotheken – im Bundesschnitt sind dies weniger als 25.

Im Frühsommer 2015 hatte die Kammer des Saarlandes die Apothekenaufsicht von der Landesregierung übernommen. Jetzt musste sie handeln: Weil ein Apotheker die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) permanent ignorierte, wurde ihm die Betriebserlaubnis entzogen. Im Lager fanden sich beispielsweise 187 Arzneimittelpackungen, deren Verfallsdaten bereits abgelaufen waren. Offenbar hatte der Apotheker zuvor abgelaufenen Arzneimittel noch abgegeben.

Probleme gab es auch bei der Dokumentation von Rezepturen und bei der Einhaltung der Hygienevorschriften. „Die Apotheke befand sich in einem schlechten Zustand“, so Elmar Thome, bei der Kammer für die Apothekenüberwachung zuständig. Der Apotheker habe nur alleine gearbeitet. Insgesamt besuchte die Kammer vier Mal den Apotheker – ohne Erfolg. Danach wurde die Schließung angeordnet und vom Apotheker ohne Klage akzeptiert.

Der Apotheker hatte die kleine Apotheke erst Anfang 2015 nach längeren Leerstand übernommen und wieder eröffnet. Die Betriebserlaubnis wurde noch vom zu diesem Zeitpunkt zuständigen Ministerium unter Auflagen erteilt.

Berichtet wurde auf der Kammerversammlung zudem über das Modellprojekt Naloxon. Damit soll die hohe Zahl der Drogentoten im Saarland verringert werden. Drogensüchtige und deren persönliches Umfeld sollen das im Fall von Rauschgiftüberdosen lebensrettende Medikament zum Soforteinsatz erhalten.

In den letzten Jahren meldeten die Behörden der Länder einen Anstieg „drogenbedingte Todesfälle“. 2015 gab es einen Anstieg von 18,8 Prozent im Vergleich zu 2014. In den Bundesländern Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland verdoppelte sich sogar die Anzahl der Drogentoten. Dem soll mit dem Modellprojekt entgegen gewirkt werden.

Anfang nächsten Jahres soll die Universität Saarbrücken in Kooperation mit dem Landesgesundheitsministerium und der Apothekerkammer eine Studie zur Verbesserung der Lesbarkeit von Beipackzetteln auf den Weg bringen. Saarlands Kammerpräsident Manfred Saar setzt sich seit Jahren dafür ein, dem gesetzlich vorgeschriebenen Beipackzettel einen zweiten Beipackzettel beizulegen, der leichter lesbar und verständlich ist. Dieser „abgespeckte“ Beipackzettel soll die Therapietreue der Patienten verbessern – so die Erwartung. Die Finanzierung der Studie der Uni Saarbrücken ist allerdings noch nicht gesichert.

Bereits im Frühjahr sagte Saar: „Es ist seit Langem klar, dass etwas geschehen muss. Wir finden die Idee gut, nach dem Vorbild beim Kauf einer Küchenmaschine oder eines Smartphones Medikamentenpackungen eine Schnellanleitung beizulegen.“ Thorsten Lehr, Juniorprofessor für Klinische Pharmazie in Saarbrücken, hat mit seinen Studenten bereits eine kleine, nicht repräsentative Studie durchgeführt. Lehr soll auch die größere Studie durchführen. Darin sind Patientenbefragungen vorgesehen.