Berliner Kammer: Keine Plätze für die Presse Patrick Hollstein, 27.11.2024 15:11 Uhr
Die Apothekerkammer Berlin hat ein Problem im Umgang mit Öffentlichkeit – in der Vergangenheit wurde sie deswegen schon als „Dunkelkammer“ bezeichnet. Zur jüngsten Delegiertenversammlung (DV) war Presse „aus Kapazitätsgründen“ nicht zugelassen, geheim halten ließen sich die Pläne für den Haushalt, den Beitrag und das Zentrallaboratorium (ZL) trotzdem nicht. Geschäftsführerin Stephanie Rinke schickte jetzt ein Rechtfertigungsschreiben an die Mitglieder.
Zur jüngsten Kammerversammlung war „aus Kapazitätsgründen“ keine Presse zugelassen. Das hatte im Nachgang für Irritationen gesorgt, weshalb Rinke sich jetzt veranlasst sah, die Hintergründe zu erläutern. Das wären vor allem „ordnungs- und sicherheitsbezogene Vorgaben“. In den Räumen der Geschäftsstelle gebe es eine Begrenzung der Teilnehmenden schlicht aufgrund der Raumgröße. „So können unter Beachtung der Betriebsstättenverordnung mit der notwendigen Raumeinrichtung derzeit nur maximal 48 Personen teilnehmen.“
Keine Kapazitäten
Grund sei, dass man zwei rollstuhlgerechte Zugänge vorhalte und die Rettungs- und Fluchtwege frei bleiben müssten. Bei der Bestuhlungsplanung müsse man nach der früheren Versammlungsstättenverordnung außerdem die Mindestabstände zum Beispiel zwischen den Tischreihen berücksichtigen.
„Das heißt, dass – wenn Gäste wie in der letzten DV – für eine Berichterstattung laut Tagesordnung vorgesehen sind, diese maximal zwei ‚echte externe‘ Personen sein können.“ Für Kammermitglieder, die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle und weitere Gäste blieben damit mit separater Bestuhlung nach Plan nur maximal zehn Plätze. „Wenn diese ‚ausgereizt‘ sind, wird eine Nachrückliste geführt, wobei hier Kammermitglieder den Vorzug genießen müssen.“
Bei der jüngsten DV seien alle verfügbaren Plätze belegt gewesen, so Rinke. „Es ist – nur zu Ihrer Kenntnis – in der letzten Sitzung nur bei einer Anfrage im Vorfeld aus Kapazitätsgründen keine sofortige Zulassung erfolgt. Diese Person war auf der Nachrückerliste, war allerdings nachrangig, da kein Kammermitglied.“ – „Allen Personen, die am 19. November 2024 Zutritt zur Kammerversammlung gewünscht haben, wurde dieser gewährt“, heißt es weiter von der Geschäftsführerin.
Grundsätzlich nicht öffentlich
Generell seien aber Kammerversammlungen „grundsätzlich nicht öffentlich im weiteren Sinne beziehungsweise wie im allgemeinen Sprechgebrauch“, schreibt Rinke weiter. Dies werde durch die Satzungen der Kammern „teils sehr klar, teils wie bei uns durch die Definition der Ausnahme (Stichwort Kammeröffentlichkeit) dargestellt“. So sei in der Geschäftsordnung geregelt, dass zu Sitzungen der Delegiertenversammlung alle Kammerangehörigen und die vom Vorstand geladenen Personen Zutritt hätten.
Diese Art von Öffentlichkeit könne andererseits gemäß Hauptsatzung der Kammer aufgehoben werden, wenn „die Teilöffentlichkeit dem Ansehen des Standes schaden könnte“, so Linke. „Die Öffentlichkeit kann ganz oder teilweise, in der Sitzung selbst oder davor aufgehoben werden. In der Vergangenheit ist dies auch schon so praktiziert worden.“ Beispiele seien Themen oder Diskussionsinhalte, bei denen die Sitzungsleitung vorab mitteilt, dass diese nicht zur Weitergabe oder Veröffentlichung bestimmt seien.
Die Entscheidung des Vorstands über die Zulassung von Gästen gilt laut Rinke nicht dauerhaft, sondern werde von Sitzung zu Sitzung neu beschlossen – genauso übrigens wie der Ausschluss eines Kammermitgliedes in begründeten Fällen, etwa wegen Störungen des Sitzungsverlaufes. Aber Mitglieder der Delegiertenversammlung seien ja „ohnehin an die Grundsätze der guten Amtsausübung gebunden“.